Derzeit rollen auf S7 immer 143 mit 2 Dostos, wovon der Wagen hinter der Lok immer mit 1.Klasse im Oberdeck ist. Ich beobachte da des Öfteren, dass sich wegen des Klassenunterschieds *sic* keiner der Beförderungsfälle Gedanken macht und mit normalen Fahrschein auch in der 1.Klasse fährt. Wie ist in diesem Fall die Rechtslage? Unter Überfüllung leidet die S7 jedenfalls nicht ;-)
P.S.: An den Dostos steht immer noch, dass diese in Frankfurt/Main beheimatet sind.