Klar gibts Monatskarten für Kinder.
Gruß
Klar gibts Monatskarten für Kinder.
Gruß
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Registriert am: | 06.07.2008 |
Zitat von FrankB
Klar gibts Monatskarten für Kinder.
Das wäre mir neu!
Was kosten die denn?
Du verwechselst das nicht zufällig mit der Azubi-Monatskarte, die nur gültig ist, wenn man eine gültige Bescheinigung der Ausbildungsstätte vorlegen kann? Das dürfte sich beim Fahrrad etwas schwierig gestalten.
Das Problem besteht auch bei der Mitnahme von Hunden: Es muß jedes Mal ein Kinderfahrschein gelöst werden, oder aber man muß für den Hund eine normale Monatskarte kaufen, das sollte auch gehen. Eine ermäßigte "Hunde-Monatskarte" gibt es jedenfalls nicht.
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Die HAVAG dürfte wohl ab 1.8.08 auf Grund der Kostenpflichtigkeit der Fahrradmitnahme und der Beförderungsbedingungen ein rechtliches Problem bekommen.
Wenn man für eine Dienstleistung bezahlen muß, erwirbt man mit der Bezahlung auch einen Rechtsanspruch, das diese Dienstleistung auch erfüllt wird.
D.h.: Wenn jemand in Bus oder Bahn mit seinem Fahrrad einsteigt un dafür ein Ticket löst, kann er nicht von der Beförderung zu seinem Fahrtziel ausgeschlossen werden, weil da vielleicht noch ein Kinderwagen rein will, der aber mit dem Fahrrad zusammen nicht mehr rein passt.
Gruß Tom
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Manch einer sollte besser mal einen Blick in die Beförderungsbedingungen des MDV werfen, bevor er hier den Juristen spielt...
In §11 wird klipp und klar geregelt, daß ein Anspruch auf Beförderung von Sachen grundsätzlich nur bei Handgepäck besteht.
Wenn es dadurch juristische Probleme geben sollte, so bestünden diese wohl nicht erst ab 1.8.2008 bei der HAVAG, sondern schon bisher in sämtlichen Verkehrsunternehmen des MDV und wohl auch in allen anderen deutschen Verkehrsunternehmen.
Ich will gar nicht in Abrede stellen, daß es zu Konflikten kommen kann bzw. kommen wird. Aber dieses Gefasel von wegen Anspruch und so ist einfach nur lächerlich. Wo kommen wir denn da hin? Als nächstes fängt jemand an, daß ein Hartz-IV-Empfänger, der seinen Fahrschein "geschenkt" bekommt, gefälligst Platz zu machen hat, wenn ein "Selbstzahler" sich hinsetzen will. Denn: Wer mehr zahlt, hat mehr Anspruch!
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Tagchen,
Zitat von marcel
Dennoch finde ich die ganze Sache noch recht unausgegoren.
wo denn? Informationspolitik? Zu lange gezögert mit diesem Schritt?
Zitat
Was machen die dann die jeden Tag mit dem Rad in der Bahn sind?
Sicher im Berufsverkehr mitfahren, also zu einer Zeit, wo Räder am ungünstigsten sind, da die Straßenbahnen da am vollsten sind.
Zitat
Von nem Kombiticket "Person+Rad" brauch man da gar nicht erst sprechen.
Das würde sicher mehrheitlich von o. g. Personengruppe genutzt und wäre infolge dessen höchst unerwünscht.
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Hallo,
die HAVAG hat heute einen Newsletter zum Thema versendet. Ich schreibe jetzt hier nicht den ganzen Text, sondern zitiere einen Satz, mit welchem warscheinlich Fragen geklärt sind.
Zitat von HAVAG-Newsletter
Kinderwagen und Rollstühle haben weiterhin Vorrang vor Fahrrädern.
Gruß, hackenstein
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Das mit den Kinderfahrkarten soll doch bloß die lauffaulen Radfahrer aus der Tram vertreiben. Also uns als junge Familie nervts schon mächtig wenn Radfahrer für 2! Haltestellen die Tram benutzen.
MfG Bremse
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Zitat von MichaelZitat von FrankB
Klar gibts Monatskarten für Kinder.Das wäre mir neu!
Was kosten die denn?
Du verwechselst das nicht zufällig mit der Azubi-Monatskarte, die nur gültig ist, ...
[snip]
Jetzt machst Du mich unsicher...
Wie machen das die Schulkinder?
Die lösen doch nicht jeden tag ein Ticket!
„grübel“
Gruß
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Zitat von Michael
Manch einer sollte besser mal einen Blick in die Beförderungsbedingungen des MDV werfen, bevor er hier den Juristen spielt...
In §11 wird klipp und klar geregelt, daß ein Anspruch auf Beförderung von Sachen grundsätzlich nur bei Handgepäck besteht.
Wenn es dadurch juristische Probleme geben sollte, so bestünden diese wohl nicht erst ab 1.8.2008 bei der HAVAG, sondern schon bisher in sämtlichen Verkehrsunternehmen des MDV und wohl auch in allen anderen deutschen Verkehrsunternehmen.
Die HAVAG macht ein konkretes Angebot: Beförderung eines Fahrades gegen Entgelt.
Nehme ich das Angebot an (löse die Kinderkarte), ist ein rechtskräftiger Vertrag entstanden.
Dazu muß man nicht Jurist spielen, sondern nur kaufmännisches Grundwissen einsetzen, da wird das nämlich gelehrt.
Und die Frage ist also: Kann die HAVAG einfach so von diesem Beförderungsvertrag für den Vertragspartner(Radler) überraschend - nämlich nicht vorhersehbar - zurücktreten.
Auf gut deutsch: Lieber Radler, wir nehmen gerne Dein Geld, aber ob wir Dich auch befördern, wissen wir noch nicht, das überlassen wir dem Zufall, das ist eben Dein Risiko.
Nur mal nebenbei: Bei anderen Verkehrsfraktionen gibt es Schadenersatz für ausgefallene, oder verspätete Züge und Flieger.
Gruß
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Zitat von FrankB
Jetzt machst Du mich unsicher...
Wie machen das die Schulkinder?
Die lösen doch nicht jeden tag ein Ticket!
„grübel“
Gruß
Die kaufen halt auch diese Azubi-Monatskarte denn diese Kart gilt für Schüler, Azubis und Student.
Nachteil ist du kannst diese Karte nicht als Monatskarte für das Rad verwenden, da diese Karte nur mit Nachweis der Aus- bzw. Lehrstätte gültig ist. Also wäre man wahrscheinlich gezwungen eine (so wie es auf der MDV Seite heißt) "Fahrkarte für Jederman" (Monatskarte) zusätzlich zukaufen.
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Für Schüler bis zur 10. Klasse gibt es die Schülerzeikarte oder
die Schülerregionalkarte. Genauere Informationen gibt es hier
Philipp
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Monatskarte sind meines wissens personengebunden, isnsbesodere wenn es sich um solche für Schüler,
Studenten oder Azubis sowie (in Halle) die 9-Uhr-Monatskarte handelt.
Da Fahrräder keine Personen sind, sondern als 'Sachen' gelten, kann man dafür folgerichtig auch keine Monatskarte lösen.
Das gilt übrigens auch für Hunde.
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Wie kommst du da drauf, das die Monatskarten personengebunden wären?
Gerade die Abokarten sind es nicht und übertragbar.
Ich habe gerade gesehen, dass man am Abend bzw. am Wochenende statt einer Person auch einen Hund auf die Abokarte mitnehmen kann .. dann sollte das doch auch für nen Rad gelten, oder?
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Mal sehen, ob morgen die Fahrradmitnehmer ihr Ticket entwerten. Ansonsten laut und deutlich "Schwarzfahrer" durch die Bahn rufen
Zitat
7. Mitnahme von Sachen und Tieren
Fahrgäste mit einer gültigen Fahrkarte sind berechtigt, jeweils
> 1 Paar Ski / Snowboard oder
> 1 Rodelschlitten oder
> 1 Gepäckstück (Handgepäck)* oder
> 1 kleines Tier im Behälter
unentgeltlich mitzunehmen. Kinderwagen werden generell unentgeltlich befördert.
* Als Handgepäck gelten leicht tragbare Gegenstände, die in ihrer Form und Größe und durch die Bauart der Fahrzeuge eine
Unterbringung unter oder über dem Sitzplatz des Fahrgastes bzw. auf dessen Schoß ermöglichen.
Für jedes weitere Gepäckstück und größere Gegenstände (z. B. Postzustellwagen) ist eine Einzelfahrkarte
Kind oder ein Abschnitt der 4-Fahrtenkarte für Kinder in der erforderlichen Preisstufe zu entwerten.
Für Hunde, die nicht im Behälter befördert werden, ist eine Einzelfahrkarte Kind, ein Abschnitt der 4-Fahrtenkarte
für Kinder, eine Tageskarte Kind oder eine sonstige Zeitkarte für jedermann (Normaltarif) in der
erforderlichen Preisstufe zu lösen.
Fahrgäste mit einer gültigen Fahrkarte können in den Zügen des Nahverkehrs ein Fahrrad im gesamten
Verbundgebiet kostenlos mitnehmen, gleiches gilt für die Mitnahme bei den straßengebundenen Verkehrsunternehmen
OBS, PNVG, PVG und RVG in den Landkreisen Saalekreis und Burgenlandkreis im sächsischanhaltinischen
Verbundgebiet.
Im sächsischen und thüringischen Verbundgebiet sowie in der Tarifzone 210 (Halle) ist bei den straßengebundenen
Verkehrsunternehmen für die Mitnahme eines Fahrrades eine Einzelfahrkarte Kind oder ein
Abschnitt einer 4-Fahrtenkarte für Kinder in der entsprechenden Preisstufe zu lösen.
Kinderwagen, Fahrräder, Postzustellwagen und sperrige Gegenstände können jedoch nur dann mitgenommen
werden, wenn es die Beförderungskapazitäten zulassen.
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