RE: Fahrradmitnahme

#91 von marcel , 01.08.2008 00:43

Und was möchte uns nun der Autor mit dieser kopierten Passage sagen?

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RE: Fahrradmitnahme

#92 von FTB , 01.08.2008 09:39

Die Hinfahrt zur Arbeit war heute früh richtig entspannend. Kein Slalom um verquer gestellte Fahrräder in Straßenbahn und Bus.
Und es stand auch schon keins der Fietsen *g* an der Haltestelle.
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RE: Fahrradmitnahme

#93 von funkenkutsche , 01.08.2008 13:24

Bis zum 31.12.2007 erhielt die HAVAG vom Machteborjer Verkehrsministerium einen finanziellen Ausgleich für die kostenlose Fahrradmitnahme. Gleichzeitig hatte man dort die Hoffnung, dass auch ohne Zahlungen ab 01.01.2008 weiterhin Fahrräder kostenlos befördert werden.

In Halle hat man sich nun entschieden, die erstmögliche Tarifänderung zu nutzen, um diese Regelung zu kippen.

An sich ist die kostenlose Fahrradmitnahme eine gute Sache. Leider vergaß man jedoch, Abschnitt I § 11 "Beförderung von Sachen" der MDV-Beförderungsbedingungen auch konsequent durchzusetzen.

Das führte nicht selten zu anarchischen Zuständen in den Fahrzeugen, Rollstuhlfahrer und Mütter mit Kinderwagen waren häufig nur 2. Sieger. Besonders "harte" Radfahrer hatten auch keine Skrupel, ihr Vorderrad anderen Fahrgästen regelrecht ins Hinterteil zu rammen.

Da die heute in Kraft getretene Regelung gleichzeitig eine Steigerung der Einnahmen einschließt, werden gleich 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Auch muss sich nun nicht mehr das Fahrpersonal um die Durchsetzung der Beförderungsbedingungen kümmern, den schwarzen Peter haben nun die Fahrschein-"Kontrollöre".

P.S.:etwas off topic:
§ 4 (2) Nr. 8 der Beförderungsbedingungen lautet:
"Fahrgästen ist insbesondere untersagt, Tonwiedergabegeräte oder Tonrundfunkempfänger zu benutzen." Es gibt also auch eine Handhabe gegen überlautes nerviges Handygedudel.
Wann wird diese Regelung konsequent durchgesetzt?

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RE: Fahrradmitnahme

#94 von Michael , 06.08.2008 15:14

Zitat von FrankB
Die HAVAG macht ein konkretes Angebot: Beförderung eines Fahrades gegen Entgelt.
Nehme ich das Angebot an (löse die Kinderkarte), ist ein rechtskräftiger Vertrag entstanden.


Richtig! Aus dem Zustandekommen dieses Vertrages erwächst dem Inhaber der Fahrkarte ein Anspruch auf Beförderung. Mehr nicht! Wenn die Bahn überfüllt ist und man die nächste nehmen muss, entsteht deswegen kein Anspruch auf Schadenersatz. Denn die Beförderung kann ja ebenso gut mit der nächsten (oder übernächsten...) Bahn erfolgen. Und einen Anspruch auf die Beförderung mit einer ganz bestimmten Bahn gibt es nicht, auch wenn es in der Praxis natürlich so ist, dass man die freie Wahl hat.

Das gilt im übrigen nicht nur für Radfahrer, sondern auch für alle anderen Fahrgäste, die u. U. nicht mehr reinpassten, weil zu viele Fahrräder in der Bahn standen.

Ein echtes Problem sehe ich eigentlich nur in der folgenden Konstellation: Fahrradfahrer kauft Fahrschein für sich und sein Rad, entwertet diese, nach ein paar Haltestellen muss er aussteigen und Platz für Kinderwagen machen. Nun will er mit der nächsten Bahn weiterfahren, doch auch diese ist überfüllt usw. Wenn er nun so lange warten muss, bis die Gültigkeit seiner Fahrkarte abgelaufen ist, dann wird es wirklich problematisch. Aber wie wahrscheinlich ist das?

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RE: Fahrradmitnahme

#95 von truestepper , 07.08.2008 01:53

Ist der Kinderwagen gegenüber dem Fahrrad bevorzugt zu behandeln?

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RE: Fahrradmitnahme

#96 von FrankB , 07.08.2008 09:23

Zitat von Michael

Zitat von FrankB
Die HAVAG macht ein konkretes Angebot: Beförderung eines Fahrades gegen Entgelt.
Nehme ich das Angebot an (löse die Kinderkarte), ist ein rechtskräftiger Vertrag entstanden.


Richtig! Aus dem Zustandekommen dieses Vertrages erwächst dem Inhaber der Fahrkarte ein Anspruch auf Beförderung. Mehr nicht! Wenn die Bahn überfüllt ist und man die nächste nehmen muss, entsteht deswegen kein Anspruch auf Schadenersatz. Denn die Beförderung kann ja ebenso gut mit der nächsten (oder übernächsten...) Bahn erfolgen. Und einen Anspruch auf die Beförderung mit einer ganz bestimmten Bahn gibt es nicht, auch wenn es in der Praxis natürlich so ist, dass man die freie Wahl hat.

Das gilt im übrigen nicht nur für Radfahrer, sondern auch für alle anderen Fahrgäste, die u. U. nicht mehr reinpassten, weil zu viele Fahrräder in der Bahn standen.

Ein echtes Problem sehe ich eigentlich nur in der folgenden Konstellation: Fahrradfahrer kauft Fahrschein für sich und sein Rad, entwertet diese, nach ein paar Haltestellen muss er aussteigen und Platz für Kinderwagen machen. Nun will er mit der nächsten Bahn weiterfahren, doch auch diese ist überfüllt usw. Wenn er nun so lange warten muss, bis die Gültigkeit seiner Fahrkarte abgelaufen ist, dann wird es wirklich problematisch. Aber wie wahrscheinlich ist das?




Wer von vornherein nicht reinpaßt in die Bahn, der schließt keinen Beförderungsvertrag mit der HAVAG, weil er nicht mitfährt - der Vertrag entsteht, wenn ich einsteige (-n kann) und die Fahrkarte entwerte, dann habe ich das Angebot der HAVAG angenommen.
Ich bin also drin.

Die Frage lautet also nach wie vor: Wo ist die rechtliche Grundlage, mich jetzt wieder rauszuwerfen, also mich von der Beförderung auszuschliessen, obwohl ich die Vertragsbedingungen erfüllt habe (erforderliche Fahrscheine entwertet), nur weil nach mir noch andere mitfahren wollen, die aber noch gar keinen Beförderungsvertrag abgeschlossen haben - denn wer nicht reinpaßt, kann nicht entwerten.
Selbst Abo-Karteninhaber haben keinen durchsetzbaren Anspruch, wenn die Bahn wirklich so voll ist, daß gar keiner mehr reinpaßt (unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich).


Gruß

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RE: Fahrradmitnahme

#97 von FTB , 07.08.2008 09:47

Nach meinen Beobachtungen der letzten Tage profitiert unsere Stadt-S-Bahn tatsächlich von den neuen Beförderungsbedingungen für Fahrräder bei der HAVAG. Bei der S-Bahn können die ja weiterhin kostenlos mitgenommen werden.
Muß mich mal wieder selbst zitieren "Retten die Radfahrer unsere S-Bahn?"
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RE: Fahrradmitnahme

#98 von Bremse , 07.08.2008 10:56

Gibt es eigentlich vermehrte Kontrollen wegen der neuen Fahrradverordnung?

Und es muß Zeitkarten geben, weil nur sehr selten für ein Fahrrad ein Fahrschein entwertet wird (hab ich mal beobachtet).

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RE: Fahrradmitnahme

#99 von marcel , 08.08.2008 23:15

Wann ich das letztens so richtig mitbekommen habe, wird bisher nur verwarnt, wenn ein Radfahrer für das Rad keinen Fahrschein hat.

Aber wie schon mal erwähnt, für nen Hund wollte von mir auch noch nie jmd. nen Fahrschein sehen.

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