Ich muss dazu sagen das es ich im Bus wahr genau gesagt in Reideburg. also am Arsch der welt.
Ich muss dazu sagen das es ich im Bus wahr genau gesagt in Reideburg. also am Arsch der welt.
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Zitat von Steve P.
Ein Beispiel.
Meine Mutta hatte keine Fahrkarte der Blöde Kartenautomat wolte die Geldkarte nicht annehmen aus welchen gründen auch immer sie hatte Geld drauf!. Also keine dumme Kommentare!.
Wer im Glashaus sitzt, ... .
Ich kann hier keine dummen Kommentare erkennen.
Wie gesagt, in anderen Städten gibt es derartige Diskussionen nicht, da konsequent keine Fahrkarten durch das Fahrpersonal verkauft werden und die Fahrgäste auch nichts anderes kennen. Eine ausreichende Anzahl sowohl an stationären, also auch an in Fahrzeugen installierten Automaten (Bargeld- und Geldkartenannahme) macht dies möglich.
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Zitat von Steve P.
Ein Beispiel.
Meine Mutta hatte keine Fahrkarte der Blöde Kartenautomat wolte die Geldkarte nicht annehmen aus welchen gründen auch immer sie hatte Geld drauf!. Also keine dumme Kommentare!.
Sie musste dan das Doppelte beim Fahrer kaufen . Ist eigentlich echt ein frechheit Meine ich!.
Man sollte halt eben die Bestimmungen kennen!
Wenn der Automat im Fahrzeug defekt ist (und die Karte gedeckt!), dann muß man gar nichts zahlen, schon gar nicht teuer beim Fahrer - da darf man offiziell schwarz fahren!
Das hatte ich vor Zeiten öfters mal - da mußten die Controllettis klein beigeben.
Genauso ist es übrigens mit defekten Entwertern - der Fahrgast ist nicht verpflichtet, das ganze Fahrzeug nach einem funktionsfähigen abzusuchen!
Gruß
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Zitat von FrankB
Genauso ist es übrigens mit defekten Entwertern - der Fahrgast ist nicht verpflichtet, das ganze Fahrzeug nach einem funktionsfähigen abzusuchen!
Gruß
Hui, da ist die HAVAG bzw der MDV großzügig. In anderen Verbünden und Unternehmen heißt es definitiv in den Bef.bed. das der Fahrgast bei Nichtansprechen eines Verkaufs- oder Entwertungsgerätes sein Glück an einem weiteren im Fahrzeug oder an der Station verfügbaren Maschinchen versuchen muß.
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Zitat von FrankB
Man sollte halt eben die Bestimmungen kennen!
Wenn der Automat im Fahrzeug defekt ist (und die Karte gedeckt!), dann muß man gar nichts zahlen, schon gar nicht teuer beim Fahrer - da darf man offiziell schwarz fahren!
Das hatte ich vor Zeiten öfters mal - da mußten die Controllettis klein beigeben.
Genauso ist es übrigens mit defekten Entwertern - der Fahrgast ist nicht verpflichtet, das ganze Fahrzeug nach einem funktionsfähigen abzusuchen!
Das mit der Geldkarte habe ich hier im Forum auch schon einmal gelesen.
Aber wo steht das schwarz auf weiß geschrieben, sodass es nachvollziehbar ist und man sich im Falle des Falles verlässlich darauf berufen kann? Das gilt auch für das, was du hier über defekte Entwerter schreibst.
Insofern ist dein etwas arroganter Ton unangebracht. Woher soll der Fahrgast die "Bestimmungen" denn kennen, wenn sie nicht in den Beförderungsbedingungen enthalten sind?!
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Ja, man kann sich vom Fahrer ein Quittung ausstellen lassen.
Wurde aber schon mal hier im Forum diskutiert.
Vor langer Zeit hatte ich das Problem eines verstopften Kartenschlitzes.
Der Fahrer meinte darauf hin, er wüsste Bescheid und ich kann so mitfahren.
Kontrolle kam keine, k.A. ob das dann als Erklärung gereicht hätte.
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Solange dazu nichts klipp und klar in den Beförderungsbedingungen geregelt ist, ist man als Fahrgast immer der Willkür des Fahr- und Kontrollpersonals ausgesetzt. Oder freundlicher formuliert: Man muss in solchen Fällen darauf hoffen, an jemanden zu geraten, der Verständnis für die Situation zeigt und nicht einfach "Dienst nach Vorschrift" macht. Denn wenn "Dienst nach Vorschrift" bedeutet, sich auf die Beförderungsbedingungen zu berufen, hat man als Fahrgast in so einer Situation schlechte Karten!
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Aber wenn man keine Möglichkeit hat, eine Fahrkarte zu lösen, dann muss darf das Kontrollpersonal auch keine 40 Euro erheben, denn von Nichts kommt ja bekanntlich auch Nichts.
Apropos Automaten....an der Haltestelle "Bitterfelder Straße" ist der Automan nun komplett außer Betrieb genommen wurden. Warum weiß wieder mal keiner.
Nur das der Automat dem Vandalismus ganz schön zum Opfer gefallen ist fällt besonders auf.
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Zitat von Saalekreiser
Aber wenn man keine Möglichkeit hat, eine Fahrkarte zu lösen, dann muss darf das Kontrollpersonal auch keine 40 Euro erheben, denn von Nichts kommt ja bekanntlich auch Nichts.
Hier wurde aber behauptet, dass man im Falle eines defekten fahrzeuggebundenen Fahrkartenautomaten, an dem man trotz geladener Geldkarte keinen Fahrschein erwerben kann, sich einfach hinsetzen und mitfahren darf. Die Frage ist schlicht und ergreifend, ob man in solch einem Fall verpflichtet ist, zunächst einen Fahrschein beim Fahrer zum entsprechend höheren Preis zu kaufen und sich dann um die Erstattung des Differenzbetrags kümmern muss. In den Beförderungsbedingungen steht dazu nichts.
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Es gibt da schon seit langem höherinstanzliche Urteile zu solchen Fällen.
Sinngemäß: Wenn das Verkehrsunternehmen die Möglichkeit des Fahrscheinerwerbs am Automaten im Fahrzeug anbietet, ist es an das Angebot gebunden und für die Richtigkeit/technische Realisierung/Funktionsfähigkeit verantwortlich.
Der Fahrgast handelt hier in Treu und Glauben an die Richtigkeit und Verbindlichkeit des Angebotes, denn sonst würde er ja nicht das Abenteuer „Geldkarte“ starten.
Allgemeine Beförderungsbedingungen sind nichts anderes wie die landläufigen AGB's - und diese dürfen den Verbraucher auch nicht irgendwie benachteiligen durch überraschende Klauseln oder Verschweigen. Und Verschweigen wäre hier ganz klar die Bestrafung mit 40,- Lewonzen bei Funktionsunfähigkeit des Fahrzeugautomaten.
Vielleicht weiß derjenige, der hier Informiertheit mit Arroganz verwechselt, wenigstens, wo seine zuständige Verbraucherschutzzentrale sitzt - da kann er sich kundig machen, die haben auch meistens die Urteile zur Hand.
Daß mit den Controllettis hatte ich für Halle ja schon mehrmals betont, die prüfen die Karte und gut ist es.
Und das gilt nicht nur für Halle - auch in Dresden war mal so ein Automat im Wagen ausgestiegen (dort kann man sogar mit Bargeld Fahrscheine ziehen), auch da gab es keine Diskussion, sondern freie Fahrt.
Gruß
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@ FrankB:
Meiner vollkommen unmaßgeblichen Meinung nach wäre es doch irgendwie fahrgastfreundlicher, eine entsprechende Regelung in den Beförderungsbedingungen niedergeschrieben zu finden.
Aber wahrscheinlich gibt es beim MDV (und auch andernorts) zu viele Leute, die glauben, alles sei in Ordnung, solange man sein Recht notfalls vor einem Gericht einklagen kann.
Sowohl das Konsultieren einer Verbraucherschutzzentrale als auch das Studium von einschlägigen Gerichtsurteilen ist absolut unverhältnismäßig, wenn es doch nur um den Kauf einer läppischen Fahrkarte geht.
Im übrigen ist es nicht ungewöhnlich, dass verschiedene Gerichte bei ein und demselben Sachverhalt zu verschiedenen Urteilen kommen. Schließlich gibt es definitiv keinen Rechtsanspruch auf Beförderung im ÖPNV (jedenfalls nicht, was die Mitfahrt zu einem konkreten Zeitpunkt angeht; ist der Automat in einer Bahn defekt, kann man es ja in der nächsten Bahn nochmal versuchen...). Ich könnte mir deswegen vorstellen,dass sich ein Gericht auf den Standpunkt stellen könnte, dass man einfach nicht mitfahren darf und das Fahrzeug gegebenenfalls bei nächster Gelegenheit wieder verlassen muss, wenn man keine Fahrkarte kaufen kann. In einem Geschäft, in dem das Kassensystem streikt und daher vorübergehend keine Bezahlung möglich ist, darf sich schließlich auch nicht jeder einfach alles ohne Bezahlung mitnehmen!
OFFTOPIC:
"AGB's - und diese dürfen den Verbraucher auch nicht irgendwie benachteiligen durch überraschende Klauseln oder Verschweigen"
Wenn das denn wirklich so glasklar ist, wundere ich mich allerdings, warum beispielsweise die Stiftung Warentest immer mal wieder Anbieter von Dienstleistungen kritisiert, wenn diese mit ihren Geschäftsbedingungen den Kunden benachteiligen. Es gibt nämlich durchaus juristisch wasserdichte Klauseln, die trotzdem dem Zwecke genügen, den Kunden über den Tisch zu ziehen!
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Zum besseren Verständnis noch folgender Nachtrag:
Was mir als fahrgastfreundliche Lösung vorschwebt, ist die Lösung, die zum Beispiel die Deutsche Bahn anwendet, siehe hier.
Zitat
Der Automat ist nicht betriebsbereit; Sie konnten daher Ihre Fahrkarte bei Fahrtantritt nicht lösen?
Unser Kundenbetreuer im Zug nimmt Ihre Daten zur Überprüfung auf und erhebt den entsprechenden Fahrpreis Ihres Tickets nach. Nach Bestätigung des Sachverhaltes werden Ihre Daten selbstverständlich wieder gelöscht.
Die oftmals für ihren Service gescholtene Bahn macht es vor, wie man den Fahrkartenverkauf optimieren kann, ohne den Fahrgast im Unklaren bezüglich der Vorgehensweise im Falle eines Automatendefekts zu lassen oder ihm gar die Beschäftigung mit der Juristerei zuzumuten (hat ja nicht gerade jeder zum Hobby...).
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In der MZ vom 4. Dezember gibt es nun mal eine offizielle Verlautbarung von der HAVAG zum Thema "Wie muss ich mich als Fahrgast verhalten, wenn der Fahrkartenautomat in der Bahn defekt ist?".
Zitat
... werde der Defekt vom Fahrer gemeldet und könne zurückverfolgt werden. Wenn [der Fahrgast nach dem Kauf einer Fahrkarte beim Fahrer] ins Kundencenter am Marktplatz komme, werde ... der Differenzbetrag zurückerstattet.
Quelle: MZ vom 4.12.2009
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Also dann nicht unbedingt mit nem zusätzlichen Beleg des Fahrers.
Allerdings muss man sich dann drauf verlassen, das der Fahrer das meldet, bzw. es dann noch weiß, wenn er gefragt wird.
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Zitat von marcel
Allerdings muss man sich dann drauf verlassen, das der Fahrer das meldet, bzw. es dann noch weiß, wenn er gefragt wird.
Ich denke mal, dass sich das zur Not auch anderweitig zurück verfolgen ließe. Entweder wird ein auftretender Defekt vom Fahrkartenautomaten automatisch protokolliert. Und wenn das nicht so sein sollte, müsste ja immer noch ein Protokoll oder etwas Ähnliches existieren, in dem die Reparatur dokumentiert wird.
Alles in allem finde ich die Vorgehensweise der HAVAG vernünftig. Es wäre nur wünschenswert, dass direkt am Automaten auf diese Verfahrensweise hingewiesen wird.
Ein ungelöstes Problem ist natürlich die Benachteiligung auswärtiger Fahrgäste, die nicht mal eben die Möglichkeit haben, am nächsten Tag im HAVAG-Servicecenter vorbei zu schauen.
Die beste und fahrgastfreundlichste Lösung wäre natürlich, im Falle eines defekten Automaten Fahrscheine ohne Aufpreis durch den Fahrer verkaufen zu lassen. Aber ich weiß, dagegen sprechen sicherlich zig Gründe...
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