Zitat von Hajo
@Halle-Süd,
Die Störungsfallbegründung gilt für den Lückenschluß und nicht für die Heideschleife. Auch das Endenlassen von Abendfahrten kann auch mit 3 geraden Gleisen erfolgen.
Drei gerade Gleise ?!? Meinst du eine Stumpfendstelle? Was ist mit Einrichtungsfahrzeugen (gibt es ja auch unter den MGT6D)?
Die Umleitungsstrecke zur Heide wäre bei einer Streckensperrung in Neustadt aber wesentlich kürzer, als wenn man bis Kröllwitz fahren muss. Da ist zudem die Kapazität begrenzt.