Was das jetzt mit einer Hauptuntersuchung zu tun hat interessiert mich doch...
28 MGT-K wurden bisher auf das neue Bordsystem umgebaut, bei den wenigsten im Rahmen der HU.
Einziger Punkt wäre § 57, Absatz 4 der BOStrab, "Unbeschadet des Absatzes 3 [dieser legt die Häufigkeit der Untersuchung fest] sind Betriebsanlagen und Fahrzeuge auch nach schweren Unfällen, bei denen
Teile beschädigt worden sind, die die Betriebssicherheit beeinträchtigen können, einer Inspektion zu unterziehen."
Aber kein Umbau von Bordrechnern, schon erst recht nicht der für den Betrieb nicht relevante Einbau einer Klimastation, zwingt zur Untersuchung nach §57 BOStrab, was die HU ja heute "nur noch" ist.