So lautete der Titel eines Rundschreibens der Verkehrsleitung der VE Verkehrsbetriebe Halle an den Fahrdienst vom 13. 07. 1964!, das ich hier in seinen wichtigsten Passagen auszugsweise wiedergebe:
… Wesentlich ist neben der Sicherheit die gebotene Pünktlichkeit im Verkehrsablauf. …
… Dabei wissen wir durchaus zu unterscheiden, dass es sowohl objektive als auch subjektive Ursachen für Unpünktlichkeit gibt. Objektive Ursachen sind Verkehrsbehinderungen, Störungen und andere Situationen, die dem Fahrer die zügige Fahrt nicht gestatten. Im allgemeinen werden objektiv bedingte Störungen in Form von Verspätungen auftreten.
Ein nicht geringer Teil der Unpünktlichkeiten sind aber subjektiv, also durch den Fahrer selbst bedingt. Hierzu gehören vermeidbares verspätetes Abfahren von der Endstelle, zu flotte Fahrweise, zu frühes Eintreffen an Haltestellen und Knotenpunkten, Mißachtung von festgelegten Anschlüssen und andere mehr. …
… Bei Verstößen gegen die pünktliche Fahrweise werden folgender Erziehungsmaßnahmen zur Anwendung kommen:
Zeitdifferenz
von 2 Minuten: Belehrung und Eintragung in die blaue Fahrerkontrollkarte
von 3 Minuten: Belehrung und Eintragung in die blaue Fahrerkontrollkarte sowie in die Personalkartei
von 4-5 Minuten: 1 Stempel in die Fahrerlaubnis-Berechtigungskarte
über 5 Minuten: 2 Stempel in die Fahrerlaubnis-Berechtigungskarte
Bei mehrfachem Auftreten von verschuldeten Zeitdifferenzen von 2 oder 3 Minuten wird ebenfalls ein Stempel in die Fahrerlaubnis-Berechtigungskarte erteilt.
Bei der Feststellung von Unpünktlichkeiten sind die kontrollierenden Kollegen des Aufsichtsdienstes verpflichtet, dem Kollegen das mitzuteilen (Uhrenvergleich) und nach den Gründen der Abweichung von der Fahrzeit zu fragen. …
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Die HAVAG wäre sicher gut beraten, es ebenso zu handhaben. In vielen Städten sind solche "Erziehungsmaßnahmen" durchaus üblich und teilweise auch der Öffentlichkeit bekannt