Ein kleines "Extra" vom MDV

#1 von DerH6er , 16.07.2012 18:39

Hallo liebe Forenmitglieder.
Bin wieder mal längere Zeit außerhalb des MDV-Gebietes, habe aber heute erfahren, dass ein Extra-Ticket (oder Extra-Karte) eingeführt wird, die für alles, was größer als Handgepäck ist, gelten soll. Will man damit potentielle (Urlauber)Kunden, die z.B. zum Flughafen oder zum Hbf wollen, auf eigenen PKW, Taxi oder Chauffeurservice umlenken? Nach meinen Infos existiert ja nicht mal ne Definition, bis zu welcher Größe Handgepäck geht. Ich bin für Ergänzungen dankbar.

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RE: Ein kleines "Extra" vom MDV

#2 von Bau , 16.07.2012 18:51

Die Regelung gab es schon immer (nur musste man bisher eine Einzelfahrkarte Kind lösen).

Tatsächlich überprüft wurde dies allerdings m.W. nie.

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RE: Ein kleines "Extra" vom MDV

#3 von funkenkutsche , 18.07.2012 11:10

Offensichtlich eine typisch bürokratische "Kopfgeburt":

Eine Einzelfahrkarte Kind kostet 1,20 €, eine "Extrakarte" 1,30 € (lt. "Mein Verbundtarif", gültig ab 01.08.2012, Zone 210). Die "Extrakarte" gilt für "Gepäckstücke, die über das Handgepäck hinaus gehen", "sperrige Gegenstände (z. B. Postzustellwagen)", "Hunde, die nicht im Behälter befördert werden" sowie "Fahrräder in Bus und Tram im sächsischen und thüringischen Teil des Verbundgebietes sowie in der Zone 210 (Halle)".

Toll! Wie soll diese Bürokratieorgie in der Praxis umgesetzt werden? Wie soll das kontrolliert werden? (Soll es das überhaupt?) Was ist "Handgepäck" bzw. sind "sperrige Gegenstände"?

Wie leicht handhabbar war da doch die alte DDR-Regelung: "Für Gegenstände größer als 60 x 30 x 15 cm ist ein voller Personenfahrschein zu lösen".

Bei MDR Info war letztens auch eine Begründung für die verschwurbelte Neuregelung zu hören: Der Preis für einen Kinderfahrschein sollte nach Möglichkeit nicht erhöht werden, für Gepäck, Fahrräder, Hunde etc. sollte das aber nicht gelten. Ergo wird man bei zukünftigen Tariferhöhungen ab 2013 bei der "Extrakarte" kräftig zulangen.

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RE: Ein kleines "Extra" vom MDV

#4 von fussel , 18.07.2012 20:37

Zitat von funkenkutsche
Was ist "Handgepäck" bzw. sind "sperrige Gegenstände"?



Handgepäck ist genau geregelt, ich zitiere mal sinngemäß: "...muss über oder unter dem Sitz oder auf dem Schoß untergebracht werden. " Somit sind alle Gegenstände, auf die dies nicht zutrifft entgeltpflichtig.

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RE: Ein kleines "Extra" vom MDV

#5 von Michael , 19.07.2012 09:34

Zitat von fussel
Somit sind alle Gegenstände, auf die dies nicht zutrifft entgeltpflichtig.


Wobei in den Beförderungs-/Tarifbestimmungen eine Ausnahme davon für Kinderwagen und Rollstühle formuliert ist.

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RE: Ein kleines "Extra" vom MDV

#6 von HSF-Archivar , 15.08.2012 13:43

Zitat von fussel

Zitat von funkenkutsche
Was ist "Handgepäck" bzw. sind "sperrige Gegenstände"?



Handgepäck ist genau geregelt, ich zitiere mal sinngemäß: "...muss über oder unter dem Sitz oder auf dem Schoß untergebracht werden. " Somit sind alle Gegenstände, auf die dies nicht zutrifft entgeltpflichtig.




Aus Schulungsunterlagen für Schaffnerpersonale aus dem Jahre 1952 geht hervor, dass für ein Gepäckstück ein Fahrschein dann zu lösen ist, wenn dessen Größe den Stehplatz eines Fahrgastes einnimmt.

Übrigens steht in den gleichen Unterlagen, dass auch für Kinderwagen ein Fahrschein zu lösen war. Gepäckstücke, Kinderwagen uns andere sperrige Gegenstände mussten danach stets auf der vorderen Plattform der Wagen befördert werden.

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