Gültigkeit Fahrkarten

#1 von Tim Krause , 29.01.2012 18:34

Ich habe heute noch in meiner Geldbörse ein 4-Fahrtenkarte von März 2011 gefunden, darf ich diese noch verwenden?

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RE: Gültigkeit Fahrkarten

#2 von Thomas Häusler , 29.01.2012 19:29

Nein, die Fahrkarten aus dem Zeitraum 01.08.2010 - 31.07.2011 hättest Du bis zum 31.12.2011 24 Uhr benutzen müssen.

Fahrkarten, welche Du bis 31.07.12 kaufst, musst Du bis 31.12. 24 Uhr diesen Jahres abfahren.

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RE: Gültigkeit Fahrkarten

#3 von Saalekreiser , 30.01.2012 20:38

Dies gilt aber nur bei Fahrkarten, die sich preislich ändern.

Die Fahrkarten, welche sich preislich verändern sind bei Erwerb vor Tarifwechsel bis zum Jahresende zu verwenden oder beim Verkehrsunternehmen zurückzugeben.

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RE: Gültigkeit Fahrkarten

#4 von Sven Götze , 02.02.2012 08:50

Zitat von Saalekreiser
Dies gilt aber nur bei Fahrkarten, die sich preislich ändern.

Die Fahrkarten, welche sich preislich verändern sind bei Erwerb vor Tarifwechsel bis zum Jahresende zu verwenden oder beim Verkehrsunternehmen zurückzugeben.


Ja und nein - Fahrausweise, die sich preislich nicht verändern (dürfte mittlerweile die Ausnahme sein) musst du weiter benutzen, das Verkehrsunternehmen ist nicht verpflichtet, diese zurück zu nehmen. Es steht aber jedem das Recht frei, Fahrkarten, die in irgendeiner Form bei der HAVAG gekauft wurden, dort (gegen eine Bearbeitungsgebühr von - ich glaube 2,50 €) zu reklamieren.

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