Straßenbahnen als Werbeträger

#1 von Locator , 22.01.2012 04:28

Hallo,
es ist nicht unumstritten Werbungsflächen zur Verfügung zu stellen.
ABER:
Muß dies auch auf Straßenbahnen erfolgen? Sicher braucht die HAVAG jeden Cent, aber trotzdem muß das nicht so aggressiv sein. Vor allem viele Vollwerbungen sind oft so groß, das man von innen kaum noch klar nach draussen sehen kann, da die Fenster mit Werbung beklebt sind. Ich dachte, es gab mal einen Beschluss dazu, daß Werbung nicht auf die Fensterscheiben übergehen dürfen. Und wie sieht es aus damit, heutzutage...?
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Ich als Werbungshasser mag so etwas nicht!
Müssen denn öffentliche Verkehrsmittel wirklich mit Werbung "zugepflastert" werden?

So etwas sollte man per Gesetz untersagen, also Werbung an Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs. Die Deutsche Bahn macht dies ja auch nicht im S-Bahn-Bereichen usw.

Ich denke solche Werbungen an Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs könnten zum Beispiel Autofahrer ablenken und dadurch eventuell sogar einen Unfall verursachen. Und so etwas will ja wohl niemand.

Also, wen ich Verkehrsminister wäre, dann gäbe es solche Dinge nicht wie diese Werbung auf Straßenbahnen und Bussen, einfach im Interesse der Verkehrssicherheit auf deutschen Straßen.


Was sagt Ihr zu meiner Meinung in Sachen Werbung auf Tram und Bus.

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RE: Straßenbahnen als Werbeträger

#2 von Christian K. , 22.01.2012 12:01

Hallo,
ich finde Vollwerbungen ansich nicht schlecht aber es sollte zumindest die Sicht der Fahrgäste nicht behindert werden!
Natürlich gibt es diese Richtlinie noch welche besagt einen bestimmten Anteil an Fensterfläche freizulassen aber da steht leider nicht wo freigelassen werden muss.
Es gibt auch Folien die durch ihre große Lochung einen guten Blick nach außen ermöglichen und im Sommer ganz praktisch sind aber diese sind in vielen Fällen sicherlich zu teuer.

Zu den Unfällen:
Ich habe mal gehört, dass die Werbung eine Straßenbahn nicht als solche Unkenntlich machen darf.
In Berlin werden deshalb bei markanten Werbungen die Frontflächen permanent freigelassen.

Christian K.  
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