Fahrpreis für Rollator

#1 von Kombi2010 , 03.07.2010 19:41

Seit geraumer Zeit muss ich einen Fahrschein lösen wenn ich mein Fahrrad in der Bahn mitnehmen möchte. Auch für meinen Hund muss ich bezahlen. Letztens hatte ich arge Probleme in der Bahn mitzukommen da mehrere Rollatoren in der Bahn standen.Wieso muss man dafür keinen Fahrschein haben? Muss ich dann mit gültigen Fahrschein eine Bahn später fahren? Ich habe nichts gegen ältere Menschen oder gegen Rollatoren mache mir nur Gedanken um die Gleichbehandlung aller Fahrgäste.

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RE: Fahrpreis für Rollator

#2 von Michael , 03.07.2010 20:13

Also, der Vergleich Fahrrad Rollator hinkt ja wohl doch gewaltig. Beim Rollator handelt es sich um eine Gehhilfe für gehbehinderte Menschen, die diese Hilfe benötigen, um die Strecke zwischen Haltestelle und Wohnung bzw. Zielort zurückzulegen. Ebenso unverzichtbar sind Rollstühle und Kinderwagen für die jeweiligen Nutzer, die diese Gegenstände dann eben auch in die Bahn mitnehmen können müssen.

Abgesehen davon, dass ein Fahrrad üblicherweise noch deutlich mehr Platz in Anspruch nimmt als vorgenannte Hilfsmittel, handelt es sich beim Fahrrad noch dazu um ein Fortbewegungsmittel, dass von seinem Besitzer meist aus reiner Bequemlichkeit in der Bahn mitgenommen wird, ohne dass dies wirklich notwendig wäre.

Von daher finde ich es absolut gerechtfertigt, dass die Fahrradmitnahme nicht unentgeltlich ist. In den meisten Straßenbahnbetrieben ist die Mitnahme von Fahrrädern überhaupt nicht oder nur zeitlich eingeschränkt möglich.

Und was ist eigentlich, wenn man als normaler Fahrgast mit gültigem Fahrschein nicht mehr in die Bahn reinkommt? In diesem Fall muss man in der Tat auf die nächste Bahn warten. Das gilt dann natürlich genau so für Fahrgäste mit Fahrrad.

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RE: Fahrpreis für Rollator

#3 von Kombi2010 , 04.07.2010 19:52

Der Rollator ist ein Hilfsmittel im Gegensatz zum Rollstuhl der meist zwangsweise genutzt werden muss. Auch der angeführte Kinderwagen wurde von mir nicht zur Disskusion gestellt.
Ich habe auch nichts dagegen das man für Fahrräder bezahlen muss, im Gegenteil ich würde es sogar begrüßen wenn diese von der Beförderung ausgeschlossen werden. Der Rollator hätte ja noch den Vorteil das man ihn zusammklappen kann wenn es mehrere sind aber selbst das geht wohl nicht. Ich bezweifle nicht das es für viele ein Segen ist, das der Rollator erfunden wurde aber er ist und bleibt ein Hilfsmittel. Mein Hund hat ja auch keine andere Wahl und muss mit mir mitfahren, dann müsste er ja auch freie Fahrt haben. Aber die Tarifordnung sieht vor das er bezahlen muss,also fährt er auch nie ohne gültigen Fahrschein. Allerdings fährt er nur selten Bahn da er sehr gern läuft, und ich schaue vorher wie voll die Bahn ist oder ob andere Hunde drin sind.

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RE: Fahrpreis für Rollator

#4 von HGlanert , 05.07.2010 00:30

Wird das jetzt wieder eine dieser Sinnlosdiskussionen?
Auf deine ersten Gedanken zu diesem Thema hat Michael meiner Meinung nach ausführlich sachlich geantwortet, dem kaum etwas hinzuzufügen ist.

Zitat von Kombi2010
Der Rollator ist ein Hilfsmittel im Gegensatz zum Rollstuhl der meist zwangsweise genutzt werden muss.
...
Ich bezweifle nicht das es für viele ein Segen ist, das der Rollator erfunden wurde aber er ist und bleibt ein Hilfsmittel. Mein Hund hat ja auch keine andere Wahl und muss mit mir mitfahren, dann müsste er ja auch freie Fahrt haben. Aber die Tarifordnung sieht vor das er bezahlen muss,also fährt er auch nie ohne gültigen Fahrschein. Allerdings fährt er nur selten Bahn da er sehr gern läuft, und ich schaue vorher wie voll die Bahn ist oder ob andere Hunde drin sind.



Ist ein Rollstuhl kein Hilfsmittel? Ob Rollstuhl oder Rollator, diese Hilfsmittel werden durch mobilitätsbeeinträchtigte Personen genutzt/ benötigt. Die Personen, die einen Rollator nutzen (müssen), schaffen es bestimmt nicht in 5 Minuten zur nächsten Haltestelle zu laufen. In meinen Augen ist es daher mehr als gerechtfertigt, dass ein Mobilitätsdienstleister (z.B. HAVAG) die Hilsmittel mobilitätseingeschränkten Personen kostenfrei befördert.
Deinen Hund sehe ich nicht als Hilfsmittel, da du mittelweite Strecken auch gut zu Fuß zurücklegen kannst. Außerdem werden entsprechend den Tarifbestimmungen der VU des MDV auch Hunde kostenfrei befördert. In den Tarifbestimmungen der VU des MDV heißt es hierzu im Abschnitt 8:

Zitat
Fahrgäste mit einer gültigen Fahrkarte sind berechtigt, jeweils
> 1 Paar Ski / Snowboard oder
> 1 Rodelschlitten oder
> 1 Gepäckstück (Handgepäck)* oder
> 1 kleines Tier im Behälter oder
> 1 Rollator
unentgeltlich mitzunehmen.


Es gibt aber auch Hunde, die die man im übertragenen Sinne als Hilfsmittel ansehen kann und demzufolge auch kostenfrei befördert werden: Blindenführhunde.

Ich hoffe, mit meinen Ausführungen ein wenig aufgeklärt zu haben und freue mich über sachliche Argumente.

MfG

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RE: Fahrpreis für Rollator

#5 von Kombi2010 , 05.07.2010 10:57

Wenn Ihr das so seht könnt Ihr das gerne als Sinnlosdisskusion werten. Eigentlich hatte ich den Rollstuhl aus der Disskusion herausgenommen da er aus meiner Sicht unverzichtbar ist aber irgendwie wird er immer wieder als Paradepferd voran geführt.
Ich habe in der letzen Antwort gesagt das ich meinen Hund nicht als Hilfsmittel sehe und auch keine frei Fahrt für Ihn haben möchte genauso zahle ich gern für mein Fahrrad, welches ich allerdings nur einmal nach einer Reifenpanne in der Bahn transportiert habe.
Wenn ich wieder mal ein Problem habe wende ich mich gern an Euer Forum.

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RE: Fahrpreis für Rollator

#6 von Michael , 05.07.2010 12:06

Zitat von Kombi2010
Wenn Ihr das so seht könnt Ihr das gerne als Sinnlosdisskusion werten. Eigentlich hatte ich den Rollstuhl aus der Disskusion herausgenommen da er aus meiner Sicht unverzichtbar ist aber irgendwie wird er immer wieder als Paradepferd voran geführt.
Ich habe in der letzen Antwort gesagt das ich meinen Hund nicht als Hilfsmittel sehe und auch keine frei Fahrt für Ihn haben möchte genauso zahle ich gern für mein Fahrrad, welches ich allerdings nur einmal nach einer Reifenpanne in der Bahn transportiert habe.
Wenn ich wieder mal ein Problem habe wende ich mich gern an Euer Forum.


Wenn ich dich richtig verstehe, wünschst du dir also, dass auch für die Mitnahme eines Rollators ein Fahrschein gelöst werden muss. Den Rollator sehe ich aber genau so als Hilfsmittel an wie den Rollstuhl. Ohne dieses Hilfsmittel würde der jeweilige Nutzer es erst gar nicht bis zur Bahn schaffen.

Das unterscheidet den Rollator von Fahrrad und Hund. Deswegen sehe ich kein Problem darin, dass für Fahrrad und Hund ein Fahrschein zu lösen ist, für Rollstuhl, Kinderwagen und Rollator hingegen nicht.

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RE: Fahrpreis für Rollator

#7 von Kombi2010 , 05.07.2010 12:32

Genau so hatte ich das gemeint, ich möchte nicht mit Hund oder Fahrrad umsonst befördert werden sondern auch einen entsprechenten Preis dafür zahlen. Aber das sollte für andere Sachen auch gelten (wobei ich jetzt mal Rollstühle, Kinderwagen und Rollatoren nicht dazu zählen möchte). Es handelt sich hier ja schließlich um Personennahverkehr.

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RE: Fahrpreis für Rollator

#8 von HGlanert , 05.07.2010 20:23

So ganz kann ich dein Anliegen niocht nachvollziehen. Einerseits forderst du die entgeltpflichtige Beförderung von Rollatoren, andererseits sollen diese kostenfrei mitgenommen werden können:

Zitat von Kombi2010
... Letztens hatte ich arge Probleme in der Bahn mitzukommen da mehrere Rollatoren in der Bahn standen.Wieso muss man dafür keinen Fahrschein haben?


Zitat von Kombi2010
Genau so hatte ich das gemeint, ich möchte nicht mit Hund oder Fahrrad umsonst befördert werden sondern auch einen entsprechenten Preis dafür zahlen. Aber das sollte für andere Sachen auch gelten (wobei ich jetzt mal Rollstühle, Kinderwagen und Rollatoren nicht dazu zählen möchte).



Mit dem Lösen einer Fahrkarte und der Nutzung eines entsprechenden Verkehrsmittels gehst du einen Vertrag mit dem Verkehrsunternehmen ein. Der Vertragstext sind die Beförderungsbestimmungen, die veröffentlicht wurden. Nachfolgend noch einmal ein Auszug aus den Tarifbestimmungen des MDV, welche Gegenstände entgeltpflichtig oder kostenfrei befördert werden:

Zitat
8 Mitnahme von Sachen und Tieren

Fahrgäste mit einer gültigen Fahrkarte sind berechtigt, jeweils
> 1 Paar Ski / Snowboard oder
> 1 Rodelschlitten oder
> 1 Gepäckstück (Handgepäck)* oder
> 1 kleines Tier im Behälter oder
> 1 Rollator
unentgeltlich mitzunehmen. Kinderwagen werden generell unentgeltlich befördert.

* Als Handgepäck gelten leicht tragbare Gegenstände, die in ihrer Form und Größe und durch die Bauart der Fahrzeuge
eine Unterbringung unter oder über dem Sitzplatz des Fahrgastes bzw. auf dessen Schoß ermöglichen.

Für weitere Gepäckstücke und größere Gegenstände (z. B. Postzustellwagen) ist eine Einzelfahrkarte Kind oder
ein Abschnitt der 4-Fahrtenkarte für Kinder in der erforderlichen Preisstufe zu entwerten.
Für Hunde, die nicht im Behälter befördert werden, ist eine Einzelfahrkarte Kind, ein Abschnitt der 4-Fahrtenkarte
für Kinder, eine Tageskarte Kind oder eine sonstige Zeitkarte für jedermann (Normaltarif) in der erforderlichen
Preisstufe zu lösen.
...
Kinderwagen, Fahrräder, Postzustellwagen und sperrige Gegenstände können jedoch nur dann mitgenommen
werden, wenn es die Beförderungskapazitäten zulassen.


Was ist im Hinblick auf dein Anliegen in dem Text nicht klar definiert?

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RE: Fahrpreis für Rollator

#9 von Kombi2010 , 06.07.2010 12:45

Ich habe nicht gefordert Endgeld für Rollatoren einzuführen. Das steht mir auch garnicht zu.
Ich wollte lediglich erfahren wie andere darüber denken.Dazu ist ein Forum doch da?
Da ich mit meiner Meinung wohl allein stehe habe ich den Rollator bewusst aus der Disskusion heraus genommen in meiner letzten Antwort. Das war mein Anliegen und nicht, wie mir zwischenzeitlich unterstellt wurde, eine Sinnlosdisskusion anzuzetteln.

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RE: Fahrpreis für Rollator

#10 von HGlanert , 06.07.2010 18:20

Hallo,

nachdem in letzter Zeit in diesem Forum viel Inhaltloses geschrieben wurde, reagieren einige User etwas empfindlich auf ungenau formulierte Beiträge. Unter diesem >Link< kannst du noch die dringend erforderliche Reaktion der Admins nachverfolgen, allerdings zu einem anderen Thema. Meiner Erinnerung nach wurden über 10 Seiten gelöscht.

In deinem ursprünglichen Beitrag bezogst du dich sehr stark auf die Rollatoren, daher knüpften die Antworten an ebendiese an.
Da in einem Forum die Mimik des Gesprächspartners nicht zu sehen ist, ist eine präzise Formulierung erforderlich. Leider habe nicht nur nicht erkannt, dass du die grundsätzliche Meinung anderer einholen möchtest. Aber zu welchem Thema genau? Möchtest du wissen, was in welcher Größe im ÖPNV transportiert werden darf/ nicht tranportiert werden sollte/ darf? Oder über das Abwarten der nächsten Bahn, weil die erste Bahn mit Gepäck überfüllt ist? Oder ob Gepäck ab einer bestimmten Größe/ Form von der Beförderung ausgeschlossen werden sollte? Oder über die Tarife vom Gepäck? Oder ...?

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RE: Fahrpreis für Rollator

#11 von Fahrgast ( gelöscht ) , 06.07.2010 20:01

Btw ich hab noch keinen Radfahrer eine Fahrkarte entwerten sehen. Vermutlich fahren die alle auf Fahrradmonatskarte. Schwarzfahren unterstelle ich mal nich.

Vielleicht habt ihr ja andere/gleiche Beobachtungen gemacht? Wurde eigentlich schonmal von den Konrolleuren eine Fahrradkarte kontrolliert oder war bisher nie ein Fahrradfahrer bei den Kontrollen im Wagen?

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RE: Fahrpreis für Rollator

#12 von hehoffi , 06.07.2010 21:22

Zitat von Fahrgast
Btw ich hab noch keinen Radfahrer eine Fahrkarte entwerten sehen. Vermutlich fahren die alle auf Fahrradmonatskarte. Schwarzfahren unterstelle ich mal nich.

Vielleicht habt ihr ja andere/gleiche Beobachtungen gemacht? Wurde eigentlich schonmal von den Konrolleuren eine Fahrradkarte kontrolliert oder war bisher nie ein Fahrradfahrer bei den Kontrollen im Wagen?



Da hast Du wahrscheinlich recht. Bei uns im Rufbus nehmen wir keine Fahrräder mit. Erstens, wäre gar kein Platz dafür und zweitens ist das Fahrrad ein Fortbewegungsmittel, so das der Radfahrer ohne weiteres an seinen Bestimmungsort selbst fahren kann!

 
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RE: Fahrpreis für Rollator

#13 von Crazy , 07.07.2010 11:50

Noch einmal zu Rollatoren:

Bei Wikipedia nach Rollator nachgeschaut erfährt man, dass dieser im Hilfsmittelkatalog der Krankenkassen aufgenommen ist. Ebenso ist er aber auch frei käuflich. Letzteres kommt vor allem für Diejenigen infrage, die nicht so eine verständnisvolle Krankenkasse haben.

Hilfsmittel sollen die körperlichen Gebrechen bestmöglich ausgleichen. Sie gehören sozusagen zum Körper des Hilfesuchenden (Beschädigt man von jemandem Hilfsmittel wie Prothesen, Brillen, Gehilfen… gilt dies auch als Körperverletzung!). Laut Gesetz müssen daher auch diese Hilfsmittel unentgeltlich mitgeführt werden dürfen (öffentlicher Verkehr, öffentliche Gebäude…). Dies muss auch nicht einmal in Beförderungs- und Tarifbestimmungen explizit festgehalten sein. Dass die Hilfsmittel auch manchmal mehr Platz beanspruchen, spielt dabei ebenso keine Rolle.

Ein Kontrolleur wird sicher auch nicht bei einer etwas mehr beleibten Person für das größere Körpervolumen einen extra Kinderfahrschein verlangen

In diesem Sinne.
Gruss Crazy

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