Vollwerbungen in Halle - Richtlinien?

#1 von Saalekreiser , 21.11.2009 22:57

Ich drifte mit diesem Beitrag mal etwas vom Thema ab.

Ich finde es persönlich sehr schade, dass solch ein riesiger Verlag, wie "Das Örtliche" einer ist, eine solch primitive Werbung auf die Fahrzeuge bringen lässt.
Denn eine Werbung soll mich als Konsumenten ja ansprechen und diese Werbung tut alles andere aber nicht das.
Da ziehe ich vor anderen Unternehmen, welche nur regional tätig sind und wesentlich kleiner sind als der Verlag, den Hut! Ich denke da nur an die Werbungen an 606, 621 und an 633.
Dort hat man die Werbungen spitzenmäßig gestaltet und sprechen die Bürger auch an die Einrichtungen zu besuche.

Für die HAVAG wird nur das Geld eine Rolle spielen. Denn eine Vollwerbung bringt einiges an Geld in die eh schon leeren Kassen.
Nur die Wirtschaftlichkeit zählt - die Optik ist dann erstmal zweitrangig - obwohl ichs sehr schade find.

Aber nun wieder b2t

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RE: Vollwerbungen in Halle - Richtlinien?

#2 von G-e-o-r-g-V , 21.11.2009 23:45

Ich hoffe ja, das auch noch etwas mehr Beklebung folgt, da immerhin die gesamte Front noch einmal umgeklebt wurde(das blau ist abgezogen worden). Und wenn noch ein zweiter kommt(welcher das sein wird?), kann es ja sein, dass dann beide gleichzeitig komplett kommen.

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RE: Vollwerbungen in Halle - Richtlinien?

#3 von Fa628 , 22.11.2009 00:41

In Leipzig sieht "Das Örtliche" viel besser aus, hätten sie ja als vor bild nähmen können

 
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RE: Vollwerbungen in Halle - Richtlinien?

#4 von Paul+Paula , 22.11.2009 10:08

Zitat von Fa628
In Leipzig sieht "Das Örtliche" viel besser aus, hätten sie ja als vor bild nähmen können


Hi,
die unterschiedliche Gestaltung der Werbung "Das Örtliche" in Halle und Leipzig hat den Verkehrsbedienungsvertrag der Stadt Halle mit der HAVAG zum Hintergrund. In diesem ist festgeschrieben:
1. Wie viel % der Scheiben eines Fahrzeuges mit Folie (Werbung) beklebt werden dürfen
2. Wie viel % der Fahrzeuge der Flotte mit Vollwerbung beklebt werden dürfen.

Daher gibt es hier enorme Einschränkungen bei der Gestaltung von Vollwerbungen an HAVAG-Fahrzeugen.
Hintergrund sind Beschwerden der Fahrgäste, dass diese bei beklebten Scheiben (auch wenn es Lochfolie ist) nicht ungehindert nach draussen sehen können. Türscheiben sollen möglichst gänzlich freigehalten werden.
Diese Vorgaben werden bei Neubeklebungen nun umgesetzt.

Im übrigen ist die Firma die in LE und in HAL die Gestaltung und Anbringung der Werbung "Das Örtliche" macht die gleiche.

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RE: Vollwerbungen in Halle - Richtlinien?

#5 von Saalekreiser , 22.11.2009 10:37

Man darf aber auch nicht vergessen, dass nich die HAVAG die Werbung plant, sondern das Unternehmen, welches beworben werden möchte.
Die HAVAG stellt lediglich die Werbefläche zur Verfügung und vermietet diese.
Somit wird also das Design der Werbung direkt vom beworbenen Unternehmen oder einer beauftragten Firma (zum Beispiel die Werbefirma) bestimmt.
Was alles als Vollwerbung bei der HAVAG unterwegs ist können nur bestimmte Personen festlegen. So würde ich zum Beispiel sagen, dass 608 und 614 keine Vollwerbefahrzeuge sind.
Und weil schon wieder das Thema Fahrgäste angesprochen wurde - die können sich ja beschweren über die Werbungen, aber ich denke das wird nicht viel bringen, da die Wagen schließlich nicht den Fahrgästen gehören .

Mein Statement zu der ganzen Geschichte:
Ich bin eigendlich ein Freund von Werbungen! Sie bringen nicht nur etwas Abwechslung in den rot-weißen Fuhrpark und füllen die leeren Kassen auf.
Allerdings sollten die Werbungen auch ein gelungenes Design haben.

Es grüßt
der Saalekreiser (der sich schon auf neue MZ-Werbungen freut )

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RE: Vollwerbungen in Halle - Richtlinien?

#6 von G-e-o-r-g-V , 22.11.2009 10:59

Bei der leipziger Variante sind sehr viele Scheiben zugeklebt, aber das könnte man auch weglassen. Nur ist die Variante aus L generell etwas reichhaltiger beklebt.
608 würde ich als Vollwerbung zählen, 614 und 637 nicht.
Zu dem Thema, wie viel % der Flotte dürfen beklebt sein?, da denke ich gab es früher einmal mehr.

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RE: Vollwerbungen in Halle - Richtlinien?

#7 von TatraFreak , 22.11.2009 11:35

In Leipzig sind die Türscheiben allerdings sinnlos mit weißer Folie beklebt, so sieht der Fahrgast nicht ob jemand aussteigen möchte...

Vollwerbung geht meiner Meinung nach dann los, wenn über 70% der Wagenfläche beklebt ist (außgenommen die Scheiben), die Fensterflächen können also frei sein und es ist trotzdem Vollwerbung. In Dresden beispielsweise dürfen nur 30% der gesamten Fensterflächen beklebt werden.

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RE: Vollwerbungen in Halle - Richtlinien?

#8 von G-e-o-r-g-V , 22.11.2009 20:06

Also eine VÖV-Richtlinie sind 34% maximal beklebte Scheiben.

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RE: Vollwerbungen in Halle - Richtlinien?

#9 von strassenbahnsonderfahrten , 09.02.2010 13:26

Zitat von Saalekreiser
Der OBS hat derzeit die 168, 173 und 174 mit MZ-Werbungen bestückt.
Hier mal ein Bild der 168


Gestern fuhr neben einem SaaleBus-Solobus noch die 321 auf der 43.



Den Bus nicht verschandet? Sorry, aber es gibt weniger Fensterfläche. Fahrgäste werden am sehen behindert. Nicht umsonst ist diese Beklebung an den Windschutzscheiben und Seitenfenster vom Fahrer verboten.
Wir vom VCD als Fahrgastverband bekommen immer wieder Beschwerden von Fahrgästen die mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren müßen wo Fenster zugeklebt sind.

Edit: Beitrag abgetrennt und an anderes Thema angefügt, außerdem das Zitat des Beitrags eingefügt, worauf sich die folgende Diskussion bezieht.
Th.H.

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RE: Vollwerbungen in Halle - Richtlinien?

#10 von G-e-o-r-g-V , 09.02.2010 15:45

@strassenbahnsonderfahrten:
Welches Fahrzeug meinst du? Bei der 84 sind keine Scheiben mit Werbefolie beklebt.

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RE: Vollwerbungen in Halle - Richtlinien?

#11 von strassenbahnsonderfahrten , 09.02.2010 17:10

Zitat von george 007
@strassenbahnsonderfahrten:
Welches Fahrzeug meinst du? Bei der 84 sind keine Scheiben mit Werbefolie beklebt.




Zum Beispiel das Fahrzeug mit der Nummer 168 auf dem Foto oben.

Bei der HAVAG hat sich die Situation mit den beklebten Fensterscheiben verbessert. Ganz schlimm und in heftiger Kritik war die Maya Mare Bahn. Das war ein gutes Negativbeispiel. Die HAVAG macht es heute besser.

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RE: Vollwerbungen in Halle - Richtlinien?

#12 von Saalekreiser , 09.02.2010 20:27

Zwar können sich die Fahrgäste über sie beklebten Fenster beschweren, aber die Entscheidung über die Werbefläche liegt allein beim Verkehrsunternehmen bzw. dem Auftraggeber der Linien.
Zwar sind manche Werbungen schon sichtbehindernt, aber sich da gleich zu beschweren find ich auch nicht wirklich gut. Schließlich gehört die Bahn oder der Bus nicht mir und mich zwingt ja auch keiner aus dem Fenster zu sehen.
Da kann man sich ja auch über die Sitzaufteilung oder anderen Dinge beschweren.
In den letzten 5 Jahren hat sich die Qualität der Folien stark verbessert - zu den Gunsten der Fahrgäste und der Werbeauftraggeber.

Ich bin ein Freund von Werbungen, da sie viel Geld in die Kassen der Unternehmen spülen und so die Fahrpreise bezahlbar bleiben.
Weil auch Bezug auf die 168 genommen wurde. Gerade die neuen MZ-Werbungen und Mitgas-Werbungen find ich persönlich echt klasse. Diese machen echt viel von der Optik her und machen das Fahrzeug nicht nur zu einer Werbefläche, sondern sie geben den Fahrzeugen eine gewisse Besonderheit. Und man kann bequem und ohne Schwierigkeiten aus den Fenstern sehen.
Ist zumindest meine Meinung.

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RE: Vollwerbungen in Halle - Richtlinien?

#13 von DerH6er , 10.02.2010 00:01

Verkehrsmittelwerbung ist ein zugegebenermaßen unverzichtbarer Bestandteil der ÖPNV-Finanzierung. Aber ich bin kein Freund von Vollwerbung. Die (teilweise) zugeklebten Fenster (trotz besserer Lochfolie) sind m.E. eine Zumutung für die Fahrgäste. Werbungen bis zur Fensterunterkante und falls vorhanden, an der Dachkante (d.h. die Fenster sind nicht bis zum Dach hochgezogen) sind in Ordnung.
In meinem derzeitigen Berufswohnort München sind Kunden der MVG von Ganzwerbung verschont - zumindest, solange Herr König noch das Sagen hat.

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RE: Vollwerbungen in Halle - Richtlinien?

#14 von strassenbahnsonderfahrten , 10.02.2010 06:44

Viele Verkehrsbetriebe verzichten vollständig auf die Beklebung der Fenster. Ein Beispiel ist Gera. So viel mehr Geld bringen die Fensterwerbeflächen nicht ein, ein Irrtum wer an das große Geld glaubt.

Was für den gesunden Jugendlichen noch zu ertragen ist, das stellt für ältere Menschen und Menschen die nicht so gut sehen können, ein echtes Hinderniss dar. Leider denken einige nicht so weit.

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RE: Vollwerbungen in Halle - Richtlinien?

#15 von marcel , 11.03.2010 23:10

Zitat von G-e-o-r-g-V
Also eine VÖV-Richtlinie sind 34% maximal beklebte Scheiben.


Du meinst sicher VDV !?

Ich kann mich noch an die Bahn mit der Maya-Mare-Vollwerbung erinnern, wo auch noch sämtliche Fenster des C-Teils beklebt waren ... theoretisch hätte man da immer das Licht drin eingeschaltet lassen müssen. Wenn man direkt an der Scheibe saß und raus geschaut hat ist einem eher schwindlig geworden, als dass man was von der Umgebung erkannt hat.

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