"Hundefahrschein"

#1 von Thomas Häusler , 23.02.2007 11:50

Hallo,

hat eigentlich schon mal jemand beobachtet, ob bei Fahrkartenkontrollen auch der Fahrschein für den Hund verlangt wird? Mir ist das jedenfalls noch nie aufgefallen. Oder ist das nur eine Tarifbestimmung die auf dem Papier existiert und nicht umgesetzt wird?

MDV-Beförderungsbedingungen - Teil B Abschnitt 8:
Für Hunde, die nicht im Behälter befördert werden, ist eine Einzelfahrkarte Kind, ein Abschnitt der 4-Fahrtenkarte
für Kinder, eine Tageskarte Kind oder eine sonstige Zeitkarte für jedermann (Normaltarif) in der
erforderlichen Preisstufe zu lösen.

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RE: "Hundefahrschein"

#2 von MCH , 23.02.2007 13:27

Mir ist aufgefallen, dass es nicht gemacht wird. Auch die Maulkorbpflicht interessiert die Kontrolleure nicht, obwohl das bei größeren Hunden sinnvoll wäre...

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RE: "Hundefahrschein"

#3 von Chris24 , 23.02.2007 13:40

Hab es schon erlebt das eine ältere Frau mit Hund erwischt wurde. Sie hatte den Hund in einer kleinen Tasche wo er raus geguckt hat. Da trauen sich die Kontrolleure ran, aber bei Jugendlichen mit großen Hunden nicht

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RE: "Hundefahrschein"

#4 von RadioSchmidt , 23.02.2007 14:14

Leipzig geht mit gutem Beispiel voran.

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RE: "Hundefahrschein"

#5 von FTB , 23.02.2007 14:23

Zitat von MCH
Auch die Maulkorbpflicht interessiert die Kontrolleure nicht


Stimmt. Habe noch keinen Kontrolleur mit Maulkorb gesehen *fg*
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RE: "Hundefahrschein"

#6 von T4D-C , 23.02.2007 17:33

Hallo

Die Maulkorbpflicht und auch die erforderlichen Fahrausweise für Hunde
werden idR überhaupt nicht kontrolliert.Ich habe schon einmal den Fall
erlebt wo eine geistig behinderte Frau keinen Fahrschein hatte und der
Kontrolleur auf eine Ahndung verzichtete. Daraufhin hat sich eine Frau mit
größeren Hund darüber beschwert dass o.g. Frau nicht bezahlen musste und
den Kontrolleur genervt. Daraufhin gabs dann ein Ticket über 40 Euro
weil keine Fahrkarte für den Hund gelöst wurde. Ich würde den von Chris24
geschilderten Fall nicht ahnden da der Hund ja keinen Platz beansprucht.
(Ist aber Auslegungssache).

Gruss T4D-C

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RE: "Hundefahrschein"

#7 von Chris24 , 23.02.2007 18:07

Geistigbehinderte,schwerbeschädigte,Blinde usw. haben doch normalerweise einen Ausweis wo sie auch kostenlos Bus und Bahn fahren können

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RE: "Hundefahrschein"

#8 von T4D-C , 23.02.2007 18:57

Hallo

@Chris24

Natürlich ist das meist so.Aber was bringt es dir als Kontrolleur, wenn

I. der Fahrgast ihn dir nicht zeigt(dich nicht versteht)
II.der Fahrgast nicht in der Lage ist die Personalien anzugeben
III.Du die Polizei verständigst und die den Ausweis findet bzw.
sich im Nachhinein herausstellt dass der Fahrgast im Besitz
eines gültigen Ausweises war.

Du hast nur Aufwand und verursachst Kosten.

Gruss T4D-C

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RE: "Hundefahrschein"

#9 von Ric , 25.02.2007 20:35

Zitat von MCH
Auch die Maulkorbpflicht interessiert die Kontrolleure nicht, obwohl das bei größeren Hunden sinnvoll wäre...



Soweit mir bekannt ist besteht keine Maulkorbpflicht mehr. Jeder Hunde besitzer muß selbst entscheiden ab wann er einen Maulkorb für seinen Hund für erforderlich hält.

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RE: "Hundefahrschein"

#10 von Michael , 26.02.2007 10:54

Auis den Beförderungsbedingungen des MDV:

Zitat

§ 12 Beförderung von Tieren

1| Auf die Beförderung von Tieren sind § 3 Absatz 1 und § 11 Absatz 1, 4 und 5 entsprechend anzuwenden.

2| Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert. Hunde müssen – soweit sie nicht in geeigneten Behältnissen mitgenommen werden – an der kurz gehaltenen Leine geführt werden; Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen, der ein Beißen ausschließt. In den Zügen der DB und BLB müssen alle Hunde, die nicht in einem geeigneten Behältnis befördert werden, einen Maulkorb tragen.

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RE: "Hundefahrschein"

#11 von Thomas Häusler , 26.02.2007 11:00

Zitat von Michael
Auis den Beförderungsbedingungen des MDV:

Zitat

§ 12 Beförderung von Tieren

1| Auf die Beförderung von Tieren sind § 3 Absatz 1 und § 11 Absatz 1, 4 und 5 entsprechend anzuwenden.

2| Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert. Hunde müssen – soweit sie nicht in geeigneten Behältnissen mitgenommen werden – an der kurz gehaltenen Leine geführt werden; Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen, der ein Beißen ausschließt. In den Zügen der DB und BLB müssen alle Hunde, die nicht in einem geeigneten Behältnis befördert werden, einen Maulkorb tragen.




Hm, dann müsste ja ein Dackel der mich ins Bein beißen könnte auch einen Maulkorb tragen?! Schließlich gefährdet der mich ja auch.

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RE: "Hundefahrschein"

#12 von Ric , 26.02.2007 21:30

Zitat von Thomas Häusler


Hm, dann müsste ja ein Dackel der mich ins Bein beißen könnte auch einen Maulkorb tragen?! Schließlich gefährdet der mich ja auch.



Ich könnte ja auch mit meinem Rottweiler ohne Maulkorb einsteigen und sagen "Der will nur Spielen, der tut keinem was", dabei war ich mir so sicher das der keinem was tut.

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RE: "Hundefahrschein"

#13 von Frank Horst , 26.02.2007 21:38

Stimmt. Irgendwie schwammig (schwer auszulegen) der § 12. Welches Tier zählt als Gefährdung? Der Spitz!

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RE: "Hundefahrschein"

#14 von Ric , 27.02.2007 18:12

Die kleinen Hunde sind meist Schlimmer wie ein großer, wenn ich mal einen großen Hund in der Bahn sehe liegt der meistens ganz ruhig auf dem Boden und genießt die Fahrt.

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RE: "Hundefahrschein"

#15 von schaffner53 , 27.02.2007 20:28

Zitat von Ric
Die kleinen Hunde sind meist Schlimmer wie ein großer, wenn ich mal einen großen Hund in der Bahn sehe liegt der meistens ganz ruhig auf dem Boden und genießt die Fahrt.



Hund ist Hund!

Darüber zu diskutieren, ist überflüssig.

Es gelten die Beförderungsbedingungen!

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