Mit "gefährden" ist sicher "ernsthaft verletzen" gemeint, also ein Dackel kann einen sicher nicht "gefährden", anders kann ich mir diese Formulierung nicht erklrären.
Mit "gefährden" ist sicher "ernsthaft verletzen" gemeint, also ein Dackel kann einen sicher nicht "gefährden", anders kann ich mir diese Formulierung nicht erklrären.
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Zitat von RicZitat von MCH
Auch die Maulkorbpflicht interessiert die Kontrolleure nicht, obwohl das bei größeren Hunden sinnvoll wäre...
Soweit mir bekannt ist besteht keine Maulkorbpflicht mehr. Jeder Hunde besitzer muß selbst entscheiden ab wann er einen Maulkorb für seinen Hund für erforderlich hält.
Hallo,
ja,das ist richtig.Genauso wurde es uns bei der Dienstunterweisung erzählt.
Also nichts von wegen"das interressiert die Kontrolleure nicht" oder "der Fahrer kümmert sich nicht..",der Hundehalter allein ist dafür zuständig.
Es besteht in öffendlichen Verkehrsmitteln lediglich Leinenpflicht.
Gruß,Katrin
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aber der normalfahrer sieht die hübschen aufkleber in der bahn und wundert sich dann, woher soll man´s auch wissen, wenn´s in den beförderungsbedingungen nicht mal eindeutig drin steht...
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Zitat von Katrin
ja,das ist richtig.Genauso wurde es uns bei der Dienstunterweisung erzählt.
Also nichts von wegen"das interressiert die Kontrolleure nicht" oder "der Fahrer kümmert sich nicht..",der Hundehalter allein ist dafür zuständig.
Es besteht in öffendlichen Verkehrsmitteln lediglich Leinenpflicht.
Vor einigen Jahren habe ich es erlebt, daß ein Straßenbahnfahrer eine Frau mit Hund wieder hinaus komplimentierte, weil der Hund keinen Maulkorb hatte...
Und in dem von mir bereits einmal zitierten § 12 der Beförderungsbedingungen heißt es ja auch:
Zitat
Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen, der ein Beißen ausschließt.
Wir sollten uns hier nicht in juristischen Spitzfindigkeiten verlieren, welcher Hund denn da nun als gefährlich gilt und welcher nicht. Es liegt auf der Hand, daß bereits der Biß eines Schäferhundes (der nun weiß Gott kein Kampfhund ist!) zu ernsthaften Verletzungen führen kann. Daher regeln die Beförderungsbedingungen klipp und klar, daß beispielsweise Schäferhunde ausschließlich mit Maulkorb transportiert werden sollen!
Daß den Fahrern in der Dienstunterweisung etwas erzählt wird, daß von den Regelungen der Beförderungsbedingungen abweicht, ist mindestens mal kurios...
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Vor einigen Jahren habe ich es erlebt, daß ein Straßenbahnfahrer eine Frau mit Hund wieder hinaus komplimentierte, weil der Hund keinen Maulkorb hatte...
Vor einigen Jahren sollten wir das auch so machen,aber jetzt nicht mehr.
Und in dem von mir bereits einmal zitierten § 12 der Beförderungsbedingungen heißt es ja auch:
[quote]
Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen, der ein Beißen ausschließt.
Und wer sollte das am besten einschätzen können,wenn nicht der Hundehalter?
Gruß,Katrin
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Zitat von Katrin
Und wer sollte das am besten einschätzen können,wenn nicht der Hundehalter?
Gruß,Katrin
Nein, denn die meisten Hundehaltersind von der Gutmütikeit ihrer Hausgenossen überzeugt, dass sie das unberechenbare Verhalten ihrer Vierbeiner durch rosarote Brillen sehen nach der Devise:
"Ach, der will ja nur spielen!"
Deshalb gilt:
Hund ist Hund! Und der hat in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Beisshemmung zu tragen - ohne Ausnahme. Ich selbst halte diese Vorschrift bei meinem Hund jedenfalls konsequent ein.
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Schaffner53,
deine Einstellung finde ich gut. Ich denke auch das es besser ist wenn der Hund einen Maulkorb trägt. Es kann ja sein das der Hund ausversehen getreten wird und dann zuschnappt.
Henri
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