Falschparker

#1 von marcel , 01.06.2007 00:17

Hallo,

da ich heute selbst betroffen war, mal eine Frage dazu.

Wie handhabt es denn die HAVAG, wenn die Bahnen aufgrund von Falschparkern feststecken?
Also dass das KFZ dann abgeschleppt wird, kann ich mir schon vorstellen, aber bekommen die dann auch noch ne Rechnung wegen "Verdienstausfalls" oder so etwas in der Art?

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RE: Falschparker

#2 von schaffner53 , 01.06.2007 14:34

Hallo, Marcel,

wie warst Du betroffen (das geht aus Deiner Nachricht nicht hervor)?
=pfer - also Fahrgast? - Oder Täter (Falschparker)?

Wie auch immer - hier der Ablauf (Tathergang):
1. Falschfahrer blockiert Gleis
2. Fahrer informiert Leitstelle
3. Leitstelle entsendet Verkehrsaufsicht
4. Verkehrsaufsicht prüft vor Ort und informiert Polizei (wegen Störung des fließenden Verkehrs) und macht Fotos
5. Polizei stellt Sachlage fest, macht Fotos und informiert Ordnungsamt, das für ruhenden Verkehr (hier: parkendes Fahrzeug) zuständig ist.
6. Ordnungsamt nimmt alles in Augenschein, fotografiert, beauftragt Abschleppdienst.
usw., usw., usw.

Das kann dauern!

Der Sünder (hier Falschparker) darf dann alles bezahlen, einschl. Kosten für Verspätung der Straßenbahn(en).

Ein teures Vergnügen für den Schuldigen.

Fazit: Es könnte schneller gehen, wenn nicht jede Behörde auf der Ausübung ihrer Hoheitsrechte bestehen würde.

Aber nach geltender Lage darf weder die HAVAG einen Falschparker abschleppen lassen, noch die Polizei. Nur das Ordnungsamt darf ein Abschleppfahrzeug bestellen, denn das falsch geparkte Auto ist (juristisch gesehen) ein Objekt des ruhenden Verkehrs .

Und dafür ist nur das Ordnungsamt zuständig!

St. Bürokratius sei Dank - so bleiben wenigstens Arbeitsplätze erhalten!

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RE: Falschparker

#3 von Thomas Häusler , 01.06.2007 21:19

Hinzu kommt dann noch der eventuelle SEV. Werden eigentlich notwendige Mehrkilometer aufgrund von Umleitungen auch in Rechnung gestellt?

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RE: Falschparker

#4 von marcel , 03.06.2007 22:50

Hallo Thomas,

danke für die ausführliche Antwort.
Aber ich war "weder noch", da ich an der Haltestelle dann ausgestiegen bin, nach der sich die Bahnen gestaut hatten.

Das sieht schon so teuer aus, alles das, was du da aufzählst.
Also da kann man schon mal schnell an 1000€ ran kommen, wenn sich das ne Weile hinzieht. Aber ich glaube kaum, dass man da nen SEV einsetzen würde...
Jedoch nach Deiner Argumentation wäre das sicher auch etwas, was man dem Täter in Rechnung stellen würde.

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RE: Falschparker

#5 von schaffner53 , 04.06.2007 16:40

Auch SEV würde dem Verursacher in Rechnung gestellt, wenn man ihn einsetzen müsste.

Allerdings ist ein solcher Einsatz nur sinnvoll, wenn absehbar ist, dass der Stau übernormal lange andauern wird.

Meist ist es so, dass bis zum Eintreffen der Fahrzeuge des SEV das Problem bereits beseitigt ist. Man rechnet mit bis zu einer Stunde notwendiger Vorlaufzeit, bis ein SEV dann auch wirkungsvoll läuft.

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RE: Falschparker

#6 von Mr.Eierhals , 07.06.2007 21:36

Nicht zu vergessen, daß der Fahrgast durch diesen Falschparker zivilrechtliche Ansprüche gegen diesen haben könnte.

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