Hallo, Marcel,
wie warst Du betroffen (das geht aus Deiner Nachricht nicht hervor)?
=pfer - also Fahrgast? - Oder Täter (Falschparker)?
Wie auch immer - hier der Ablauf (Tathergang):
1. Falschfahrer blockiert Gleis
2. Fahrer informiert Leitstelle
3. Leitstelle entsendet Verkehrsaufsicht
4. Verkehrsaufsicht prüft vor Ort und informiert Polizei (wegen Störung des fließenden Verkehrs) und macht Fotos
5. Polizei stellt Sachlage fest, macht Fotos und informiert Ordnungsamt, das für ruhenden Verkehr (hier: parkendes Fahrzeug) zuständig ist.
6. Ordnungsamt nimmt alles in Augenschein, fotografiert, beauftragt Abschleppdienst.
usw., usw., usw.
Das kann dauern!
Der Sünder (hier Falschparker) darf dann alles bezahlen, einschl. Kosten für Verspätung der Straßenbahn(en).
Ein teures Vergnügen für den Schuldigen.
Fazit: Es könnte schneller gehen, wenn nicht jede Behörde auf der Ausübung ihrer Hoheitsrechte bestehen würde.
Aber nach geltender Lage darf weder die HAVAG einen Falschparker abschleppen lassen, noch die Polizei. Nur das Ordnungsamt darf ein Abschleppfahrzeug bestellen, denn das falsch geparkte Auto ist (juristisch gesehen) ein Objekt des ruhenden Verkehrs .
Und dafür ist nur das Ordnungsamt zuständig!
St. Bürokratius sei Dank - so bleiben wenigstens Arbeitsplätze erhalten!