Eigentlich besagt es doch die STVO (und darunter findet man ja auch schienengebundene Fahrzeuge, die öffentlichen Verkehrsraum nutzen), das bei Fahrzeugen, die den § 38 STVO nutzen (Wegerecht), diesen ungehinderte Durchfahrt zu gewährleisten ist. Wenn ich an einer roten Ampel stehe und ein Fahrzeug mit Sondersignal kommt, dann darf ich auch in den gesperrten Bereich fahren. Klar, ich sehe ein, dass wir mit unseren großen roten Autos ein bischen Platz brauchen; aber der TW-Führer hätte in diesem Fall auch die Einsatzfahrzeuge nicht behindern dürfen.
PS:Diesen Vorfall Steinweg kenne ich, da einer aus meiner Truppe in einem dieser Löschfahrzeuge saß und es im Nachhinein noch mächtige Diskussionen darüber gab.
Kam. Grüße
Cliff