Rauchen als Fahrer?

#1 von MGT6D 631 , 07.08.2006 11:01

Hallo,

ist das erlaubt? Das habe ich nähmlich gesehen. Es war ein Fahrer der Linie 8,Richtung Elsa-B.-Straße, der sich an der Melanchthonstraße eine Zigarette in sein Mundwerk gesteckt hatte. Hällt man es bis zur Endstelle nicht aus?Mir wird jetzt sicher gesagt, das ich sowas an die HAVAG schreiben soll(te). Was habt ihr für eine Meinung dazu?


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RE: Rauchen als Fahrer?

#2 von truestepper , 07.08.2006 15:08

An den Endstellen ist mir sowas egal. Aber innerhalb des Fahrzeugraumes, egal ob Straba oder Bus, würde ich sowas generell verbieten.
Und mit der Meldung an die HAVAG liegst Du richtig!


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RE: Rauchen als Fahrer?

#3 von T4D-C , 07.08.2006 17:10

Hallo
Als Strassenbahnfahrer darf nicht im Fahrzeug geraucht werden.Man verlangt schliesslich auch dass kein Fahrgast im Fahrzeug raucht.Bei den Busfahrern sieht die Sache etwas anders aus.Da bestimmt das Verkehrsunternehmen die Spielregeln.Bei einigen ist es generell verboten im Bus zu rauchen andere drücken ein Auge zu und gestatten das Rauchen bei Leerfahrten.Aber in der Strassenbahn gilt offiziell ein Rauchverbot für alle alle einschl. dem Fahrer.Wenn der Fahrer erwischt wird kanns Ärger geben.(Verstoss gegen Arbeitsschutz aufgrund der Brandgefahr).

MfG T4D-C


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RE: Rauchen als Fahrer?

#4 von MGT6D 631 , 08.08.2006 14:04

Zitat von truestepper
An den Endstellen ist mir sowas egal.



Hallo,

mir ist das ja an den Endstellen auch egal,da können die machen was sie wollen. Nur an die HAVAG? Zu welcher Abteilung soll ich es schreiben? Würde es mir jemand glauben?Ich weiß ja nur,das es glaube Mittwoch war.


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RE: Rauchen als Fahrer?

#5 von Thomas Häusler , 08.08.2006 14:08

Zitat von hackenstein

Zitat von truestepper
An den Endstellen ist mir sowas egal.



Hallo,

mir ist das ja an den Endstellen auch egal,da können die machen was sie wollen. Nur an die HAVAG? Zu welcher Abteilung soll ich es schreiben? Würde es mir jemand glauben?Ich weiß ja nur,das es glaube Mittwoch war.




Hallo,

vom Prinzip her ist es egal, an welche Abteilung Du schreibst. Die Post wird an die richtigen/zuständigen Stellen verteilt. Am besten wendest Du Dich an den Kundendienst.
Allerdings solltest Du für eine Beschwerde dieser Art noch ein paar mehr Angaben machen können, außer das es "glaube ich Mittwoch" und auf der 8 war.


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RE: Rauchen als Fahrer?

#6 von FTB , 08.08.2006 14:10

Muß diese Ansch******* wirklich sein? Die HAVAG hat ausreichend Kontrollpersonal, ich denke mal, die können das auch gut alleine regeln.
FTB
das Stasi-Prinzip funktioniert...


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RE: Rauchen als Fahrer?

#7 von MGT6D 631 , 09.08.2006 07:46

Hallo,

eigentlich kann ich mich FTB nur anschließen. Weil was hat die HAVAG davon, wenn sie eine Mail im Postfach haben, wo steht, das ein Fahrer im Fahrzeug gerraucht hat. Und das der ,also ich, nicht einmal mehr weiß, wann es war.


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RE: Rauchen als Fahrer?

#8 von truestepper , 09.08.2006 09:41

Naja, als wenn ich was ankreiden will, dann sollte ich mir auf jeden Fall die Uhrzeit merken, die Linie sowieso, noch besser wäre die Wagennummer und am besten natürlich Uhrzeit plus Kursnummer. Und die richtige Adresse findest Du auf den Seiten der HAVAG.


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RE: Rauchen als Fahrer?

#9 von Christoph , 11.08.2006 03:13

Endstelle außerhalb des Fahrzeugs OK.
Auf offener Strecke absolut NEIN
Ist meine meinung


 
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RE: Rauchen als Fahrer?

#10 von T4D1084 , 14.09.2006 18:50

Vielleicht hat der Fahrer auch nur Stress gehabt. Bei den kurzen Wendezeiten kein Wunder. Oder er hatte schon Verspätung. Irren ist menschlich. Raucher sind auch nur Menschen.


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RE: Rauchen als Fahrer?

#11 von T4D-C , 14.09.2006 20:19

Hallo

Es gilt in Öffentlichen Verkehrsmitteln ein generelles Rauchverbot und daran
haben sich alle einschl. Fahrer zu halten.Denn wenn du beim Rauchen in der
Strassenbahn erwischt wirst zahlst du bis zu 25 Euro Strafe.Ausserdem würden es dann auch die Fahrgäste tun und das wäre weniger toll wenn
man als Nichtraucher in einer verqualmten Bahn sitzen muss.Ob Stress hin oder her , wenn man als Fahrer dabei erwischt wird kann man im Bezug
auf Verstoss gegen die Arbeitssicherheit eine Abmahnung und im Wiederholungsfall die Kündigung bekommen.


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