Nachweis bei Verspätungen des ÖPNV

#1 von Christian K. , 30.10.2009 20:24

Hallo,
ich benutze täglich den Bus (Linie 335) um zur Schule zu fahren. Es ist klar das Verkehrsunfälle oder Staus, zu Verspätungen des Linienverkehrs führen. An meiner Schule ist dies aber jetzt so, dass wir zur verspäteten Stunde, gleich eine Entschuldigung mitbringen müssen, die vom Busfahrer ausgestellt wurde. Können wir dies nicht, werden wir von der Stunde ausgeschlossen, von der wir ein Teil versäumt haben. Auch ein nachreichen am nächsten Tag, wird meistens nicht akzeptiert. Meine Frage ist nun: "Sind Busfahrer verpflichtet mir so eine Entschuldigung auszustellen?"

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RE: Nachweis bei Verspätungen des ÖPNV

#2 von TatraFreak , 30.10.2009 20:59

Ob verpflichtet oder nicht weiß ich nicht, aber aufjedenfall kann dir der Betrieb (resp. auch Fahrer) eine Bescheinigung für die Schule ausstellen. Einfach mal den Betrieb fragen.

Wenn du z.B. einen Termin verpasst, wo du 20 Euro hinlegen musst weil du den Verpasst hast, kannst du das Geld vom Verursacher (aber nur wenn der Verursacher das mutwillig gemacht hat. Z.B. Falschparken) einfordern und bekommst auch recht.

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RE: Nachweis bei Verspätungen des ÖPNV

#3 von Saalekreiser , 31.10.2009 10:08

Im Fahrplan steht immer der Hinweis "Alle Angaben ohne Gewähr"! So ist davon auszugehen, dass die Fahrzeiten nicht immer realisierbar sind.
Ich weiß, dass im Bahnverkehr der Schaffner eine Bescheinigung ausstellen kann, dass der Zug Verspätung hatte.
Ob das im Tram- und Busverkehr Sinn machen würde ist eine andere Frage. Aber man kann sich ja mal telefonisch an das betreffende Verkehrsunternehmen wenden und sein Anliegen schlildern. Man wird sicherlich eine Lösung finden.

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RE: Nachweis bei Verspätungen des ÖPNV

#4 von truestepper , 01.11.2009 21:20

Zumindest hat das EVU ja ein RBL. Dort kann man ja die Daten überprüfen und notfalls nen Zettel ausstellen. Nur so ein naiver Gedanke meinerseits ...

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RE: Nachweis bei Verspätungen des ÖPNV

#5 von Thomas Häusler , 02.11.2009 11:58

Zitat von Tramfreund
Hallo,
ich benutze täglich den Bus (Linie 335) um zur Schule zu fahren. Es ist klar das Verkehrsunfälle oder Staus, zu Verspätungen des Linienverkehrs führen. An meiner Schule ist dies aber jetzt so, dass wir zur verspäteten Stunde, gleich eine Entschuldigung mitbringen müssen, die vom Busfahrer ausgestellt wurde. Können wir dies nicht, werden wir von der Stunde ausgeschlossen, von der wir ein Teil versäumt haben. Auch ein nachreichen am nächsten Tag, wird meistens nicht akzeptiert. Meine Frage ist nun: "Sind Busfahrer verpflichtet mir so eine Entschuldigung auszustellen?"



Man sollte vielleicht erst einmal nachforschen, ob diese Vorgehensweise so rechtlich einwandfrei ist. Oder ob es nur eine eigenmächtige Entscheidung der Schule ist.
Es sollte doch sicher möglich sein, über die Schüler- und Elternvertretung eine Information zu bekommen, auf welcher Grundlage diese Entscheidung beruht.

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RE: Nachweis bei Verspätungen des ÖPNV

#6 von Michael , 02.11.2009 22:07

Thomas hat meiner Meinung nach einerseits zwar recht, wenn er die etwas seltsame Vorgehensweise der Schule kritisiert.

Aber das Problem, Verspätungen im ÖPNV nachweisen zu können, existiert dennoch und wurde von mir hier irgendwann auch schon einmal angesprochen.

Es geht ja dabei gar nicht mal darum, irgendwelche Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verkehrsunternehmen geltend zu machen. Aber wenn man aufgrund eines Unfalls oder technischer Probleme nicht rechtzeitig beispielsweise zu einem Vorstellungsgespräch kommt, kann das sehr unangenehme Folgen haben, wenn man nicht irgendwie nachweisen kann, dass man die verspätete Ankunft nicht zu verantworten hat. Und während es bei der DB normalerweise auch noch im Nachhinein möglich sein sollte, sich die Verspätung bestätigen zu lassen (wenn auch mit einigem Aufwand), so stelle ich mir das beim OBS doch etwas schwieriger vor, es sei denn, der Fahrer der betroffenen Fahrt stellt unmittelbar eine entsprechende Bestätigung aus.

Da ich mir schon denken kann, was die üblichen Bedenkenträger hier wieder einwenden werden, erlaube ich mir mal, Folgendes festzuhalten:

1.) Wir reden hier nicht über den Fall alltäglicher Verspätungen von ein paar Minuten, sondern über den doch eher seltenen Fall von Verspätungen im Bereich von, sagen wir mal, 20 Minuten und mehr. (Wer zu einem wichtigen Termin die Ankunft erst wenige Minuten vorher plant, ist wirklich selber schuld, wenn es schief geht.) Meiner Meinung nach sollte also kein Fahrer und auch keine Fahrerin befürchten müssen, vor lauter Zettelschreiberei nicht mehr zum Fahren zu kommen.

2.) Vorschläge nach dem Motto "Dann muss man eben zu Fuß gehen" gehören in die Kategorie "Friss oder stirb" und sind deswegen indiskutabel.

Letztendlich könnte sich beim Umgang mit diesem Thema bei den einzelnen Verkehrsunternehmen die Spreu vom Weizen trennen. Legt man Wert darauf, für den Kunden immer da zu sein, also auch bei der Anfahrt zu wichtigen Terminen, was im Falle des Falles eben auch mal bedeuten könnte, eine nennenswerte Verspätung zu bescheinigen, um den Fahrgast vor noch größerem Ungemach zu bewahren? Oder will man dem potentiellen Kunden doch eher nahe legen, zu solchen wichtigen Anlässen lieber gleich ein Taxi oder das eigene Auto zu nehmen?

Michael  
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