Hallo,
da ja hier teilweise schon über die Hauptuntersuchungen spekuliert
wurde, sollten glaube ich einige Dinge richtig gestellt werden.
Das Thema Hauptuntersuchungen (HU) ist tatsächlich etwas kompliziert.
Aber eine Sache vorweg, es wird definitiv kein Fahrzeug ohne gültige
Fristen eingesetzt. Mit derartigen Aussagen sollte man sehr vorsichtig
sein, auch wenn es vielleicht nicht unbedingt so beabsichtigt war.
Hier ein Auszug aus dem § 57 der BoStrab :
§ 57 Instandhaltung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge
(1) Die Instandhaltung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge umfaßt Wartung, Inspektionen und Instandsetzungen; sie muß sich mindestens auf die Teile erstrecken, deren Zustand die Betriebssicherheit beeinflussen kann.
(3) Inspektionen sind planmäßig wiederkehrend innerhalb folgender Fristen durchzuführen
.
.
.
11. Fahrzeuge, nach Zurücklegung von 500.000 km, spätestens jedoch nach 8 Jahren.
(5) Die Technische Aufsichtsbehörde kann in besonderen Fällen die Fristen nach Absatz 3 für Betriebsanlagen und Fahrzeuge verlängern. Sie kann bei Betriebsanlagen und Fahrzeugen mit technischen Besonderheiten kürzere Fristen festsetzen.
Das bedeutet, ein Fahrzeug muss während einer Hauptuntersuchung nicht zwingend
total auseinandergebaut werden, sondern es müssen nur alle betriebssicheren Teile
überprüft werden. Auch eine Neulackierung ist daher kein Kriterium für eine HU.
Ich hoffe damit wird die Sache mit den Hauptuntersuchungen für euch etwas
verständlicher.
Gruß
Matthias