Zitat von Olsan
Und wie sieht es denn aus, wenn ich nun keine Fahrkarte bekomme, vorallem solche die man auch nicht in den Fahrzeugen erhält? Ist dann hier Schwarzfahren die Lösung?
Tja, in den Beförderungsbedingungen des MDV bin ich jetzt auf die Schnelle jedenfalls nicht fündig geworden. Womöglich ist dieser Fall also gar nicht geregelt.
Wenn ein Automat defekt ist und man deswegen vor Fahrtantritt keine Fahrkarte erwerben kann, muss man an und für sich den 2-Zonen-Fahrschein beim Fahrer kaufen und kann sich den Differenzbetrag zu der Fahrkarte, die man eigentlich kaufen wollte, erstatten lassen.
In deinem Fall, da du ja nun eine Gruppentageskarte für 3 Zonen kaufen wolltest, kann ich mir die korrekte, wenngleich höchst umständliche und nervige Vorgehensweise nur so vorstellen: Bei Fahrtantritt für sämtliche Mitfahrer 2-Zonen-Fahrscheine beim Fahrer kaufen und mit diesen losfahren, bei der nächstbesten Gelegenheit (zum Beispiel an einem funktionierenden Automaten) die eigentlich gewünschten Fahrscheine erwerben. Die Kosten für die eigentlich unnötig erworbenen 2-Zonen-Einzelfahrscheine müsste man dann von der HAVAG zurückfordern.
Aber womöglich ist noch nicht einmal diese umständliche Prozedur praktikabel. Was ist zum Beispiel, wenn es auf der Strecke keine Automaten weiter gibt? Was ist, wenn der Zug erst jenseits des Gültigkeitsbereichs der 2-Zonen-Einzelfahrscheine zum ersten Mal hält? Mir fallen da noch einige weitere Probleme ein...
Irgendwie finde ich, dass für solch einen Fall schon eine Regelung in die Beförderungsbedingungen hinein gehört. Mag ja sein, dass die HAVAG sich in so einem Fall sogar kulant zeigen würde. Aber wenn es nicht geregelt ist, kann sich der Fahrgast auch nicht darauf verlassen.
Vorausgesetzt, dass ich es nicht übersehen habe und dazu wirklich nichts in den Beförderungsbedingungen steht, sollte diese Lücke geschlossen werden. Wenn der Fahrgast alles in seiner Macht stehende versucht und trotzdem nicht zu seinem Fahrschein kommt, ist er nicht mehr in der Bringepflicht. Eine Lösung wäre beispielsweise eine Art "Notfahrschein", den das Fahrpersonal in so einem Fall auf einem Vordruck ausstellen könnte.
Wer der Meinung ist, dass man das den Fahrern nicht zumuten kann, soll bitte einen besseren Vorschlag machen bzw. erläutern, warum man es dem Fahrgast zumuten sollte, entweder ohne gültigen Fahrschein oder gar nicht fahren zu müssen!