Fahrradmitnahmen in der Straßenbahn

#1 von marcel , 18.10.2008 23:20

Hier ein Erlebnis eines Bekannten in der Straßenbahn:

Er wollte mit seinem Fahrrad die Straßenbahn benutzen.
Für sich verwendete er sein Semesterticket, für sein Fahrrad sollte eine übertragbare Abo-Karte herhalten.
Bei einer Kontrolle wurde er darauf aufmerksam gemacht, dass für ein Fahrrad nur eine Einzelfahrkarte Kind gültig sei, die Daten wurden also folglich notiert und nach Ansicht der Kontrolleure soll er nun 40€ für sein Fahrrad zahlen (weil er eine "überdimensionierte" Fahrkarte besaß [meine Anm.]).
Ob nun eine Zahlungsaufforderung ins Haus flattert wird sich zeigen.

Edit: Im halleforum ist zur Fahrradmitnahme auch eine Diskussion im Gange.

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RE: Fahrradmitnahmen in der Straßenbahn

#2 von taquetz , 20.10.2008 22:31

Den Ausgang möchte ich auch gerne wissen. Bleib bitte am Ball!

Diskussion:
Warum sollte man eine Abo-Karte nicht auch für ein Kind verwenden dürfen?
Schließlich darf man auch ab 19 Uhr und an den Wochenende ganztägig einen weiteren Erwachsenen und bis zu 3 Kinder bis max. 13 Jahre mitnehmen. Statt einem Kind kann auch ein Hund mitgenommen werden. Was aber wenn ich statt 3 Kinder 3 Hunde mitnehme?
Für einen Hund muß ich eine Kinderkarte lösen, habe ich 3 Hunde muß ich 3 Kinderkarten lösen ...
Für ein Fahrrad muß ich ebenfalls eine Kinderkarte lösen...
Warum ist es also bei der HAVAG (alle zuvorgenannten Tarife gelten bei ihr) nicht möglich eine KOMBINATION dieser Tarife auf die Abo-Karte zu legen (z.B. 1 Erwachsener + 1 Kind + Fahrrad + Hund --> am Wochenende). Hierfür gibt es keine genaue Erklärung oder ein Verbot (ist mir jedenfalls, laut Tarifbestimmung, nicht bekannt). Also sollte man, wenn man Mut hat und eine Rechtsschutzversicherung, bis in die letzte Instanz klagen !!!

So jetzt Ihr.

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