Frau in Tram vergewaltigt

#1 von MGT6D 631 , 03.10.2008 17:14

Hallo,

ich zitiere ( mal wieder ) aus dem Halleforum

Frau kam mit schweren Stichverletzungen in ein Krankenhaus, Tatverdächtiger gefasst

Am Freitagmorgen gegen halb zwei wurde die Polizei durch die HAVAG über Notruf informiert, daß in der Straßenbahn der Linie 5 an der Straßenbahnhaltestelle Florian-Geyer-Platz in Halle (Saale) eine Frau durch eine männliche Person vergewaltigt werden soll.

Beim Eintreffen der Polizeibeamten vor Ort, wurde die 23jährige Geschädigte in der Fahrerkabine aufgefunden, wo sie durch den Straßenbahnfahrer medizinisch notversorgt wurde. Sie erlitt mehrere Stichverletzungen im Bereich des Oberkörpers und wurde in ein Klinikum verbracht. Hier wurde sie sofort operiert. Nach jetzigem Erkenntnisstand befindet sich die Frau in keinem lebensbedrohlichen Zustand.

Der Tatverdächtige, ein 31 jähriger Hallenser, wurde noch in Tatortnähe durch Mitarbeiter der HAVAG festgehalten und durch die eintreffenden Polizeibeamten vorläufig festgenommen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest beim Tatverdächtigen ergab 1,83 Promille. Durch die Kripo konnte die vermutliche Tatwaffe, ein Messer, sichergestellt werden. Der Mann ist polizeibekannt.

Zum Motiv können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Angaben gemacht werden. Die Ermittlungen der Kripo dauern an.


Sowas ist doch schlimm. Man bekommt es doch echt mit der Angst, mit der Strassenbahn zu fahren. Und besonders imagefördernd ist das für die HAVAG keineswegs.

Gruß

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RE: Frau in Tram vergewaltigt

#2 von taquetz , 03.10.2008 21:41

schlimm schlimm.
ich hoffe die Typ wird richtig verknackt.
Sollte sich die Havag mal überlegen, ob man für die Fahrer kleine Verteidigungshilfsmittel bereit stellt - Pfefferspray, CO2-Gas, Schocker ...
... aber nur damit solche Typen nicht immer gleich abhauen können - nicht das es dann heißt wir wären für Gewalt

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RE: Frau in Tram vergewaltigt

#3 von enrico , 03.10.2008 23:04

Zitat von hackenstein

Sowas ist doch schlimm. Man bekommt es doch echt mit der Angst, mit der Strassenbahn zu fahren. Und besonders imagefördernd ist das für die HAVAG keineswegs.

Gruß


Passieren kann (sowas) leider überall. Doch: die HAVAG Mitarbeiter haben der Frau geholfen, die Polizei gerufen und den Täter festgehalten. Insofern haben sie Zivilcourage bewiesen.

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RE: Frau in Tram vergewaltigt

#4 von Chris , 04.10.2008 13:56

Zitat von hackenstein
Hallo,



Hi.

Zitat von hackenstein

Sowas ist doch schlimm. Man bekommt es doch echt mit der Angst, mit der Strassenbahn zu fahren. Und besonders imagefördernd ist das für die HAVAG keineswegs.



Wie? Was hat das mit imagefördernd zu tun? Wenn im Aldi o.a. geklaut wird, ... ist das auch gleich ein Imageschaden für die Handelskette?


*Dusch!*

Zitat von taquetz
... aber nur damit solche Typen nicht immer gleich abhauen können - nicht das es dann heißt wir wären für Gewalt



Genau, und am besten noch Leoparden-Sitzbezüge und rose Schaffner-Plüschmütze ... aber nur damit der Fahrer es bequem hat - nicht das es dann heißt wir sind übertrieben a****gekrochen tolerant gegenüber Mega-Schwulen.


*Dusch!!!*

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RE: Frau in Tram vergewaltigt

#5 von FTB , 05.10.2008 17:40

Wenn ich lese "polizeibekannt" stehen da für mich doch einige Fragezeichen. Vielleicht hätten die Organe den Problembürger schon etwas eher bremsen sollen.
FTB

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RE: Frau in Tram vergewaltigt

#6 von taquetz , 05.10.2008 18:09

Anwälte welche für eine Entlassung/Freilassung/Bewährung solcher Täter in der Verteidigung plädieren, weil er doch eine "ach so schlimme Kindheit hatte" sollte man zur Mittäterschaft heranziehen und ebenfalls verknacken.

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RE: Frau in Tram vergewaltigt

#7 von schaffner53 , 05.10.2008 21:29

Zitat von taquetz
Anwälte welche für eine Entlassung/Freilassung/Bewährung solcher Täter in der Verteidigung plädieren, weil er doch eine "ach so schlimme Kindheit hatte" sollte man zur Mittäterschaft heranziehen und ebenfalls verknacken.



Richtig - ich kann dem nur zustimmen!

In einer Operettenaufführung hatte ein Regisseur den Einfall, den Verteidiger eines Delinquenten als "lächerlichen Aufklauber von Milderungsgründen" zu bezeichnen.

So lange in unserem Rechtswesen Täterschutz Priorität genießt (hier u.a. Resozialisierung und Therapie), die Opfer aber Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld nur zivierechtlich geltend machen können, ist doch etwas nicht ganz richtig!

Oder?

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RE: Frau in Tram vergewaltigt

#8 von Gerold , 06.10.2008 15:41

Zitat von taquetz
Anwälte welche für eine Entlassung/Freilassung/Bewährung solcher Täter in der Verteidigung plädieren, weil er doch eine "ach so schlimme Kindheit hatte" sollte man zur Mittäterschaft heranziehen und ebenfalls verknacken.



Sowohl für die Anwälte, die in einem Strafverfahren einen Angeklagten vor Gericht verteidigen, als auch für die Staatsanwaltschaft und das Gericht selbst, gilt das StGB in der aktuellen Fassung samt den aktuellen erstinstanzlichen Urteilen. Es dürfte eine Selbstverständlichkeit sein, daß ein Rechtsanwalt seinen Mandanten bestmöglich vertritt. Damit liegt es ausschließlich an den Bestimmungen des StGB und der Ausschöpfung des Strafmaßes durch das Gericht, in welchem zeitlichen Ausmaß es möglich ist, "polizeibekannte" Persönlichkeiten der Öffentlichkeit zu entziehen.

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RE: Frau in Tram vergewaltigt

#9 von firechefman01 , 08.10.2008 19:16

Hallo, Freunde
diese Diskussion sollte eigentlich in der Rubriken "Sonstiges" abgefasst werden, aber da es nun mal in einem Verkehrsmittel der HAVAG passiert ist, kann man ja da auch mal antworten. Die Mods können es ja verschieben.
Recht gebe ich Gerold.
Wir leben in einem Rechtsstaat und da ist es gang und gebe, dass auch ein Straftäter Rechte geniest. Um gleich Wind aus den Segeln zu nehmen, ich bin langezeit als Schöffe am Landgericht Halle tätig und habe auch schon Verhandlungen miterlebt, wo ich selbst sage, dass kann es nicht sein.
Richtig ist, dass ein RA, egal ob er als Pflichtantwalt oder als selbst bestellter Anwalt, alles Mögliche für seinen Mandandent heraus holen will
(es ist ja auch seine "Kohle"). Ich weis es von meinem Anwalt, er würde sich nicht zum Staatsanwalt engarieren, allein daher, dort ist er "angestellt" und musst den Staat vertreten. Als RA bleibt Dir alle Möglichenkeiten offen; und wenn Du gut bist, heimst du Geld ein ohne Ende.
Das nur ein kleiner Einblick ins Metier.
Auch wenn ein "polizeibekannter" Mensch eine Straftat begeht, hat er nach unseren bundesdeutschen Gesetzen noch Rechte- das war vor 1989 nicht so. Eigene Erfahrung.
Dass nur mal so am Rande vermerkt.
Meine persönliche Meinung, (die ich dann auch immer in der Urteilsfindung mache), steht eigentlich nicht zur Debatte, aber ich sage nur "Wegschließen für mindestens 10 Jahre".
Gut, ich höre jetzt auf.
Kam. Grüße
Cliff

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